Die Digitalisierung der Verwaltung in Hessen nimmt weiter Fahrt auf. Mit dem Projekt zur Integration von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen in das zentrale Bauportal Hessen arbeiten das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) sowie das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) daran, die Genehmigungsprozesse vollständig digital abzubilden. Bauminister Kaweh Mansoori hebt die Schaffung einer Schnittstelle zwischen Planungsbüros und Behörden hervor, um das Genehmigungsverfahren transparenter und effizienter zu gestalten. Die Integration von Denkmalschutz und anderen Sonderbauten steht dabei im Fokus, um die Bürokratie abzubauen und die Verwaltungsdigitalisierung voranzutreiben. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus betont die Fortschritte in diesem Bereich, die bis Sommer 2026 technische Grundlagen entwickeln sollen.
Ab dem 1. April 2025 können Bauanträge, Bauvoranfragen und Mitteilungen nach der Hessischen Bauordnung über das Bauportal Hessen online eingereicht werden. Ab diesem Datum werden Papierformulare und Mehrfachausfertigungen nicht mehr akzeptiert und Anträge müssen ausschließlich digital eingereicht werden, mit Ausnahme satzungsrechtlicher Anträge gemäß §172 BauGB. Dieses neue Verfahren verspricht nicht nur eine schnellere Bearbeitung und zügigere Entscheidungen, sondern auch eine erhebliche Reduzierung von Druck- und Plotterkosten durch den Wegfall von Papier. Unterstützung für die digitale Antragstellung wird in Form von Anleitungen und einem Benutzerhandbuch bereitgestellt.
Der digitale Bauantrag als Meilenstein
Die Bauaufsicht Frankfurt (BAF) wird ab dem 1. April 2025 das Baugenehmigungsverfahren vollständig digital abwickeln. Dies geschieht als Reaktion auf die Forderungen von Bauherren und Architekten nach einem modernen und transparenten Verfahren. Stadtrat Marcus Gwechenberger betont, dass die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse für Bürger, Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Frankfurt von entscheidender Bedeutung ist. Die BAF hat bereits 2017 mit der digitalen Antragstellung für Werbeanlagen begonnen und eine landesweite Zusammenarbeit initiiert.
Ein wichtiger Schritt in diesem Prozess war der Abbau zentraler Hürden in der Hessischen Bauordnung (HBO) im Jahr 2018, insbesondere der Entfall der Schriftform für digitale Bauanträge. Ekom21 wurde mit der Entwicklung eines zentralen digitalen Bauportals für Hessen beauftragt, wobei Frankfurt als Pilotbehörde fungiert. Die Digitalisierung ermöglicht eine medienbruchfreie Abwicklung des Genehmigungsprozesses und erleichtert die Kommunikation zwischen den Behörden.
Vorteile der digitalen Verwaltung
Die Vorteile der Digitalisierung sind vielfältig. Neben der Reduzierung von Druck- und Plotterkosten und einer schnelleren Bearbeitung entfällt auch der Aufwand für Unterschriften, was die Verfahren weiter beschleunigt. Die Bauaufsicht hat bereits digitale Lösungen implementiert, wie eine zentrale Scanstelle und ein digitales Bestandsarchiv, und seit Juli 2023 erfolgt die Antragstellung für Werbeanlagen ausschließlich digital. Der landesweite Rollout des digitalen Bauportals ist für Anfang 2027 geplant, mit der Bereitstellung in allen beteiligten Behörden.
Die Digitalisierung ist also nicht nur ein Schritt in die Zukunft, sondern auch ein klarer Gewinn für alle Beteiligten. Bürger und Unternehmen profitieren von einer modernen, effizienten Verwaltung, die den Standort Hessen stärkt und Bürokratie abbaut. Das Projekt hat bereits begonnen und wird in den kommenden Jahren weiter voranschreiten, um die Verwaltungsabläufe zu optimieren und den Anforderungen der Bauherren gerecht zu werden. Weitere Informationen über den Fortschritt und die Funktionen des Bauportals Hessen finden Sie in der Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums sowie auf der Webseite der Bauaufsicht Frankfurt.