Erschreckendes Verbrechen: Serienvergewaltiger im Kreis Offenbach gefasst!
Anklage gegen 43-jährigen Mann in Frankfurt am Main wegen schwerer Sexualdelikte und versuchtem Mord: 22 Straftaten dokumentiert.

Erschreckendes Verbrechen: Serienvergewaltiger im Kreis Offenbach gefasst!
Ein erschreckender Fall von mutmaßlichem Serienvergewaltiger beschäftigt derzeit die Öffentlichkeit im Landkreis Offenbach. Wie die FNP berichtet, wurde gegen einen 43-jährigen chinesischen Staatsbürger Anklage erhoben. Ihm werden gravierende Vorwürfe gemacht, darunter versuchter Mord, besonders schwere Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung. Die Taten sollen sich zwischen Januar 2020 und November 2024 in Frankfurt am Main und anderen Orten ereignet haben.
Der Angeklagte steht im Verdacht, insgesamt 22 Straftaten begangen zu haben. Dabei soll er mindestens acht Frauen mit verschreibungspflichtigen Schlafmitteln betäubt und anschließend vergewaltigt haben. Besonders alarmierend: Mehrere Opfer kannten ihn persönlich, da sie aus seinem Bekanntenkreis stammen. Er soll sich als Interessent bei Wohnungsbesichtigungen ausgegeben haben, um seine Opfer zu überlisten.
Lebensgefährliche Situationen und dokumentierte Taten
Ein weiteres erschreckendes Detail ist, dass in sieben Fällen die Dosis der verabreichten Medikamente lebensgefährlich war. Der Angeklagte soll dabei billigend in Kauf genommen haben, dass den Frauen etwas Schlimmes zustößt. Die Taten scheinen nicht zufällig, denn sie wurden laut Angaben der Ermittler auf Foto- und Videoaufnahmen dokumentiert.
Die Ermittlungen, an denen das Hessische Landeskriminalamt, das Bundeskriminalamt sowie mehrere Polizeipräsidien beteiligt sind, laufen auf Hochtouren. Der Beschuldigte ist seit November 2024 in Untersuchungshaft, während das Landgericht Frankfurt am Main über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet. In den letzten Monaten hat die Polizei diverse Beweismittel sichergestellt und plant, weiteren betroffenen Frauen zur Seite zu stehen.
Ein erschreckendes Netzwerk
Doch der Fall des mutmaßlichen Täters ist nur die Spitze des Eisbergs. Ein investigativer Bericht der Tagesschau zeigt, dass es in sozialen Medien, insbesondere auf Telegram, ein beunruhigendes Netzwerk gibt, in dem Anleitungen zum Betäuben und Missbrauchen von Frauen ausgetauscht werden. Diese Gruppen haben oft Hunderte bis Tausende von Mitgliedern, und Nutzer machen sich sogar die Mühe, Partnerinnen oder Bekannte zur Vergewaltigung anzubieten.
Die Betroffenen sind meist Frauen aus dem direkten Umfeld der Täter, wie Schwestern, Mütter oder Freundinnen. Die Machenschaften verlaufen oft in Echtzeit und werden sogar online übertragen. Einige Nutzer teilen Fotos von Frauen, die unter dem Einfluss von Alkohol und Schlafmitteln stehen, und bieten an, diese zu vergewaltigen. Diese schockierenden Enthüllungen zeigen, dass die Gewalt gegen Frauen in unserer Gesellschaft noch lange nicht überwunden ist.
Gesetzliche Lage und Hilfsangebote
Die rechtliche Lage in Deutschland ist in diesem Kontext ebenfalls besorgniserregend. Während sexuelle Übergriffe auf bewusstlose Personen strafbar sind, gilt der Besitz von Vergewaltigungsaufnahmen nicht als strafbar. Dies hat bereits zu Forderungen nach gesetzlichen Änderungen geführt, um solche Netzwerke stärker zu bekämpfen. Zwar verfolgt das Bundeskriminalamt Hinweise auf kriminelle Gruppierungen im Internet, doch das Bundesministerium der Justiz sieht gegenwärtig keinen Handlungsbedarf zur Verschärfung bestehender Gesetze.
An dieser Stelle ist es wichtig, auf Hilfsangebote hinzuweisen. Das Hilfe-Telefon für sexualisierte Gewalt ist unter der Nummer 0800 22 55 530 erreichbar und bietet anonym und kostenfrei Unterstützung für Betroffene an.
Der Fall und die erschreckenden Erkenntnisse um das Telegram-Netzwerk werfen ein grelles Licht auf die aktuelle Lage, in der Frauen oft Opfer von Gewalt und Missbrauch werden. Ein umfassender Bericht vom Deutschen Institut für Menschenrechten beleuchtet die generelle Situation der Gewalt gegen Frauen in Deutschland, insbesondere unter dem Aspekt der Umsetzung der Istanbul-Konvention. In diesem Zusammenhang wurden Notwendigkeiten zur Verbesserung des Schutzes von Frauen und der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt aufgezeigt.