Die drohenden Schatten der Vergangenheit werfen lange Schatten: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 16. Juni 2025 eine lebenslange Haftstrafe gegen den syrischen Arzt Alaa M. verhängt. Dies geschah im Rahmen eines Prozesses, der sich über fast dreieinhalb Jahre zog und skandalöse Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufdeckte. Alaa M. wurde Sterbehilfe für seine sadistischen Unterfangen in einem Militärkrankenhaus in Homs vorgeworfen, wo er gefangene Zivilisten, die der Opposition gegen Baschar al-Assad zugerechnet wurden, in grausamster Weise gefoltert und erniedrigt haben soll.

Die Verurteilung umfasst elf Fälle, darunter die Tötung von zwei Zivilisten und das Foltern eines 14-Jährigen sowie eines weiteren Häftlings mit einer tödlichen Substanz. Der Prozess fand aufgrund des Weltrechtsprinzips statt, das die Verfolgung solcher schweren Verbrechen in Deutschland ermöglicht. So betonte das Gericht die besondere Schwere der Schuld von Alaa M., wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen wurde. Dabei zeigte sich die Bundesanwaltschaft entschlossen und forderte ein Berufsverbot für den verurteilten Arzt, der bereits seit 2015 in Deutschland lebte und zuletzt als Orthopäde arbeitete. Die Festnahme im Sommer 2020 erfolgte, nachdem Opfer ihn in einer TV-Dokumentation wiedererkannten. DW berichtet, dass diese Anklage auf Zeugenaussagen von mutmaßlichen Opfern beruhte, die insgesamt 188 Verhandlungstage überdauerten.

Die Opferberichten waren erschütternd. Zeugen berichteten von schwersten Misshandlungen, und auch die Verteidigung versuchte, die Glaubwürdigkeit dieser Aussagen in Frage zu stellen. Alaa M. behauptete, unschuldig zu sein und sprach von einem Komplott gegen ihn. Doch die Bundesanwaltschaft hielt standhaft dagegen und bezeichnete die Zeugenaussagen als glaubwürdig. Auch eine Einschätzung des Gerichtes zu den Aussagen ließ wenig Raum für Widersprüche. Zeugen wurden sogar bedroht, was die Ermittlungen zusätzlich erschwerte. Süddeutsche verweist darauf, dass diese belasten Beweisführung maßgeblich zum Urteil beitrug.

Der Kontext des Verfahrens

Alaa M.s Fall ist nicht isoliert, sondern Teil einer Reihe von Prozessen in Deutschland, die sich mit Völkerrechtsverbrechen beschäftigen. Deutschland hat sich in den letzten Jahren zu einem Vorreiter im Völkerstrafrecht entwickelt. Dies belegt nicht nur die Verurteilung von Tätern des IS wegen Völkermordes, sondern auch die erst kürzlich erfolgten Urteile gegen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes in Koblenz. Um die Verhandlungsabläufe und Urteile zu dokumentieren, hat das Bundesministerium der Justiz eine elektronische Datenbank ins Leben gerufen, die Informationen über die Entscheidungen deutscher Gerichte zum Völkerstrafrecht systematisiert. Diese Datenbank, gestartet am 8. Februar 2024, soll die öffentliche Einsichtnahme in die Rechtsprechung erleichtern. BMJ hebt hervor, wie wichtig diese Maßnahmen für die Aufklärung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind.

Auf diese Weise wird nicht nur Alaa M. zur Rechenschaft gezogen, sondern es wird auch ein starkes Zeichen gegen das Vergessen gesetzt. Es zeigt, dass deutsche Gerichte bereit sind, sich mit diesen schweren Delikten zu befassen und den Opfern eine Stimme zu geben. Die Debatte über solche Verfahren bleibt brisant, besonders in Zeiten, da die Erinnerung an die Schrecken des syrischen Bürgerkriegs und der gesamten Region neu auflebt.