Am 6. Februar 2026 fand im Marmorsaal des Stadtschlosses in Fulda eine feierliche Zeremonie zur Einbürgerung von 79 Personen aus 26 Herkunftsländern statt. Stadtverordnetenvorsteherin Margarete Hartmann und Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld überreichten den neuen Staatsbürgern ihre Einbürgerungsurkunden und betonten die Bedeutung dieses Ereignisses für die Stadt. Die größte Gruppe unter den Neu-Eingebürgerten stammt aus Syrien, gefolgt von jeweils fünf Personen aus der Türkei und Somalia. Diese Einbürgerung ist seit 1999 eine feste Tradition in Fulda und findet regelmäßig zwei bis dreimal jährlich statt.
Hartmann bezeichnete den Tag als „besonderen Moment“ und hob die Rechte und Pflichten hervor, die mit der deutschen Staatsbürgerschaft verbunden sind. In ihrer Ansprache zitierte sie auch Nelson Mandela und betonte die Verantwortung, die Freiheit mit sich bringt, was für alle neuen Bürger eine wichtige Botschaft darstellt. Wingenfeld zeigte sich beeindruckt von den Leistungen der Eingebürgerten und hob hervor, wie international geprägt Fulda ist. Die Zeremonie wurde musikalisch von Onrie-Ilay Bajrovic, einem Schüler der Musikschule, umrahmt.
Inspirierende Geschichten und persönliche Begegnungen
Ein besonderes Highlight des Empfangs war die persönliche Ansprache von Anda Vasters, einer in Südafrika geborenen Kinderärztin. Sie erzählte von ihrer Lebensgeschichte, die sie von einem Krankenhaus in Soweto nach Deutschland führte. Ihre Erfahrungen, einschließlich der Herausforderungen und der Unterstützung, die sie in Deutschland erhielt, hinterließen einen bleibenden Eindruck bei den Anwesenden. Vasters reflektierte auch über ihre Emotionen während der deutschen Nationalhymne bei der Fußball-WM 2010 und wie diese Momente ihre Verbindung zu Deutschland gestärkt haben.
Die Veranstaltung verdeutlichte, dass Staatsbürgerschaft nicht nur ein Recht, sondern auch eine Verantwortung für die Gesellschaft ist. Wingenfeld dankte Anda Vasters für ihren bewegenden Vortrag und betonte die Bedeutung der Integration in die deutsche Gesellschaft.
Änderungen im Einbürgerungsrecht
Im Kontext der Einbürgerung ist es wichtig, auf die jüngsten Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz hinzuweisen, die am 30. Oktober 2025 in Kraft traten. Diese Änderungen beinhalten eine Erhöhung der Mindestaufenthaltszeit für die Einbürgerung von drei auf fünf Jahre. Vor der Reform war eine Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt bei besonderen Integrationsleistungen möglich, dies entfällt nun. Zukünftig müssen Antragstellende nicht nur die Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren erfüllen, sondern auch ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen und ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern.
Das neue Gesetz legt einen starken Fokus auf die dauerhafte Bindung an Deutschland und soll die nachhaltige Integration der Neubürger in sprachlicher, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht fördern. Dies spiegelt sich auch in den Feierlichkeiten zur Einbürgerung wider, die nicht nur die rechtlichen Aspekte der Staatsbürgerschaft, sondern auch die persönlichen Geschichten und die Vielfalt in Fulda in den Vordergrund stellen.
Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie die ausführlichen Berichte in den Artikeln der Fuldaer Zeitung und Osthessen News nachlesen. Zudem finden Sie aktuelle Informationen zu den gesetzlichen Änderungen auf der Webseite der Bundesregierung.