Heute ist der 5.03.2026 und wir blicken auf die beeindruckenden Bilanz des Hauptzollamts Gießen, das im Jahr 2022 Schäden von rund 13 Millionen Euro aufgedeckt hat. Dies geschah im Rahmen einer umfassenden Überprüfung von 858 Arbeitgebern und 11.670 Personen in Nord-, Ost- und Mittelhessen. Der Fokus lag dabei auf Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung sowie Sozialleistungsbetrug. Zu den überprüften Gewerben gehörten unter anderem das Baugewerbe, Hotel- und Gaststättengewerbe, Spedition, Transport und Logistik, sowie Gebäudereinigung und Nagelstudios. Dabei wurde insbesondere auf organisierte Formen von Schwarzarbeit geachtet.

Die Maßnahmen führten zur Einleitung von 3.543 Strafverfahren und 2.094 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Gerichte verhängten Geldstrafen in Höhe von rund 830.000 Euro und Freiheitsstrafen, die sich auf insgesamt 260 Monate summierten. Zudem wurden Geldbußen und Verwarngelder von etwa 1,7 Millionen Euro ausgesprochen. Diese Zahlen verdeutlichen die Ernsthaftigkeit der Bemühungen, die wirtschaftlichen Schäden durch illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Für weitere Informationen zu diesen Aktivitäten, können Sie die Quelle auf n-tv einsehen.

Bilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat auch für das Jahr 2025 eine bemerkenswerte Bilanz gezogen. Bundesweit wurden 25.765 Arbeitgeber und 298.255 Personen kontrolliert, wobei Gesamtschäden von über 675 Millionen Euro aufgedeckt wurden. Das Hauptzollamt Gießen war mit seinen 858 überprüften Arbeitgebern und 11.670 kontrollierten Personen ein wichtiger Bestandteil dieser Maßnahmen. Die Schäden für Sozialversicherungs- und Steuerkassen lagen erneut bei rund 13 Millionen Euro.

In dieser umfassenden Kontrolle wurden auch 104 Verfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. Die Prüfungen waren dabei verdachtsunabhängig, hinweisbezogen oder risikoorientiert. Die Bekämpfung organisierter Schwarzarbeit bleibt ein besonderer Schwerpunkt, um komplexe Begehungsweisen und Täterstrukturen zu erkennen und zu zerschlagen. Auch die enge Zusammenarbeit mit Polizei, Steuerfahndung und anderen Behörden wird betont. Ziel dieser Kontrollen ist es, einen Beitrag zur Fairness in der Wirtschaft zu leisten und den Verfolgungsdruck zu erhöhen. Weitere Informationen sind auf Presseportal zu finden.

Hintergrund und rechtliche Grundlage

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit basiert auf dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), das durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2019 die Prüfungs- und Ermittlungsbefugnisse der FKS erweitert hat. Diese befasst sich nicht nur mit der Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten, sondern auch mit unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen sowie der Richtigkeit der Angaben von Arbeitgebern. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne erforderlichen Aufenthaltstitel und der Einhaltung von Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG).

Die Höhe des Mindestlohns wird ab dem 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde angehoben, was weitere Herausforderungen für die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit sich bringt. Zudem sind die Arbeitgeber verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer korrekt zu entrichten. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften drohen Sanktionen, insbesondere bei der Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern ohne Aufenthaltstitel. Umfassende Informationen zu diesen Themen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen.

Die fortlaufenden Bemühungen der Zollbehörden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sind entscheidend für die Integrität des Arbeitsmarktes und die Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen. Die hier dargestellten Zahlen und Maßnahmen unterstreichen die Wichtigkeit dieser Aktivitäten und die Notwendigkeit, auch in Zukunft wachsam zu bleiben.