Die Kommunalwahlen in Gießen sind in vollem Gange. Am 2. Februar 2026 begann die Stimmabgabe, und die wahlberechtigten Bürger:innen können bis zum 15. März 2026 per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Gießener Allgemeine berichtet, dass die Beantragung der Briefwahl ganz einfach ist: Ob persönlich, online oder per Post – für alle gibt es ein offenes Ohr. Damit wird auch den Menschen, die nicht am Wahltag selbst ins Wahllokal kommen können, die Teilnahme erleichtert.
In Gießen gibt es praktische Bürozeiten für das Briefwahllokal im Rathaus. Dies ist von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. Der Landkreis Gießen hebt zudem hervor, dass die Wahlbenachrichtigungen spätestens bis zum 21. Februar verschickt werden. Ein Rücksendebogen für die Briefwahlunterlagen liegt jeder Wahlbenachrichtigung bei, und ein QR-Code macht die Online-Antragstellung ein Stück leichter.
So funktioniert die Briefwahl
Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, hat bis zum 13. März 2026 um 13 Uhr Zeit, seinen Antrag einzureichen. Hierbei können Wahlberechtigte auch einfach ein formloses Schreiben an das Wahlamt senden, in dem sie ihren Namen, Vornamen, Adresse und Geburtsdatum angeben. Eine telefonische Beantragung ist jedoch nicht möglich. Ein Vorteil der mündlichen Antragstellung: Man kann die Unterlagen sofort in Empfang nehmen und die Briefwahl gleich vor Ort durchführen.
Die Wahlunterlagen müssen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Es wird empfohlen, den Wahlbrief mindestens drei Tage vor dem Wahltag auf den Weg zu bringen. All jene, die am 15. März doch lieber im Wahllokal wählen möchten, können ihre Entscheidung noch vor Ort treffen, vorausgesetzt, sie bringen ihren Wahlschein und einen Ausweis mit.
Was steht zur Wahl?
Bei dieser Kommunalwahl stehen den Gießener Bürger:innen die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung, zum Kreistag sowie zu fünf Ortsbeiräten bevor. Auch ausländische Einwohner haben die Möglichkeit, für den Ausländer- und Kreisausländerbeirat zu wählen. Vorgesehen ist ferner, dass die Wahlen den Grundsatz der allgemeinen und geheimen Wahl gemäß Artikel 28 des Grundgesetzes erfüllen, was das demokratische Prinzip in Deutschland stärkt.Die Bundeszentrale für politische Bildung erklärt, dass die Kommunalwahlen die Vertretung des Volkes sichern und die Bürger:innen dazu ermutigen, sich aktiv an der politischen Willensbildung zu beteiligen.
In Gießen und generell beim Kommunalwahlverhalten sind kleinere Parteien und Bürgerinitiativen oft hoch im Kurs. Laut einer Studie zur Wahlbeteiligung ist diese in der Regel niedriger als bei Landtags- oder Bundestagswahlen, was die Wichtigkeit der aktuellen Wahlen und die Notwendigkeit einer breiten Beteiligung umso mehr unterstreicht.