Die Kommunalwahl in Gießen hat am 2. Februar 2026 begonnen und bietet den wahlberechtigten Bürgern die Möglichkeit, bis zum 15. März 2026 per Briefwahl ihre Stimmen abzugeben. Diese Form der Stimmabgabe ist besonders praktisch, denn sie kann persönlich, online oder per Post beantragt werden. Das Briefwahllokal im Gießener Rathaus hat seit dem 2. Februar geöffnet und bietet den Wahlberechtigten die Möglichkeit, sich direkt vor Ort über die Briefwahl zu informieren.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, am Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr und am Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr. Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 21. Februar 2026 versendet, und der Rücksendebogen für die Briefwahlunterlagen liegt den Wahlbenachrichtigungen bei. Ein QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ermöglicht es den Bürgern, online einen Antrag auf Briefwahl zu stellen. Alternativ kann der Antrag auch per E-Mail oder durch ein formloses Schreiben erfolgen, wobei Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift erforderlich sind.
Wichtige Fristen und Optionen
Die Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am 13. März 2026 um 13 Uhr. Der Wahlbrief muss bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag im Wahlamt vorliegen. Daher wird empfohlen, den Wahlbrief mindestens drei Tage vor dem Wahltag zu versenden. Eine interessante Möglichkeit besteht darin, den Wahlbrief direkt im Rathaus einzuwerfen. Für diejenigen, die sich kurzfristig entscheiden möchten, gibt es die Option, am 15. März im Wahllokal zu wählen, wenn der Wahlschein und ein Ausweis vorgelegt werden.
Die Gießener Bürger haben die Möglichkeit, ihre Stimmen für die Stadtverordnetenversammlung, den Kreistag und fünf Ortsbeiräte abzugeben. Zudem dürfen auch ausländische Einwohner an der Wahl des Ausländer- und Kreisausländerbeirats teilnehmen. Diese Regelungen sind Teil der weitreichenden kommunalen Wahlordnung, die den Bürgern eine aktive Teilnahme am politischen Geschehen ermöglicht.
Ein Blick auf die Bedeutung der Kommunalwahlen
Die Kommunalwahlen in Deutschland sind von zentraler Bedeutung für die politische Landschaft. Sie umfassen die Wahlen der parlamentarischen Vertretungen der Gemeinden und Städte sowie die Direktwahlen der (Ober-)Bürgermeister. Das Grundgesetz regelt die kommunalen Wahlen in Artikel 28, Absatz 1, und fordert eine Vertretung des Volkes durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen. Diese grundlegenden Prinzipien sorgen dafür, dass die Stimmen der Bürger in die politische Willensbildung einfließen.
Unionsbürger mit Wohnsitz in Deutschland sind wahlberechtigt bei Kommunalwahlen, was die Vielfalt der Stimmen und Interessen widerspiegelt. In vielen Städten und Gemeinden, einschließlich Gießen, werden digitale Antragsformulare angeboten, um die Beantragung der Briefwahl zu erleichtern. Auch die mündliche Antragstellung im Wahlamt ist eine Option, die es den Bürgern erlaubt, ihre Unterlagen sofort vor Ort in Empfang zu nehmen und die Briefwahl direkt in einer Wahlkabine durchzuführen.
Die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen ist im Durchschnitt niedriger als bei Landtags- oder Bundestagswahlen, was oft an einer geringeren Wahrnehmung der Bedeutung dieser Wahlen liegt. Dennoch sind sie entscheidend für die lokale Politik und die Gestaltung des Lebens in den Gemeinden. In Gießen haben die Bürger die Möglichkeit, aktiv an dieser Gestaltung teilzuhaben und ihre Stimme zu erheben.
Für weitere Informationen zur Briefwahl in Gießen können Sie die offiziellen Seiten der Stadt besuchen: Gießener Allgemeine und Landkreis Gießen. Allgemeine Informationen zu Kommunalwahlen finden Sie auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung.