In Gießen kam es Ende November vergangenen Jahres zu massiven Protesten gegen die Neugründung der AfD-Jugendorganisation, die etwa 25.000 Menschen auf die Straße brachte. Die Mehrheit der Demonstrationen verlief friedlich, dennoch gab es einige ausufernde Zusammenstöße zwischen Polizisten und Demonstranten. Zu den Verletzten zählten mehr als 50 Polizeibeamte, aber auch einige Protestierende blieben nicht unversehrt. Die Auseinandersetzungen und die damit verbundenen Herausforderungen für die Sicherheitskräfte führten zu einem enormen Kostenaufwand für den Polizeieinsatz. Laut Welt wurden allein die Personalkosten für die Unterstützung rheinland-pfälzischer Polizisten auf über 253.000 Euro geschätzt.

Insgesamt waren an dem Großaufgebot mehr als 123 Polizeikräfte aus Rheinland-Pfalz beteiligt. Diese setzten sich unter anderem aus 117 Beamten des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik sowie jeweils zwei Einsatzkräften der Polizeipräsidien Rheinpfalz und Trier zusammen. Auch der Einsatz der Polizeipräsidien Mainz und Westpfalz war zu verzeichnen. An dieser Stelle ist anzumerken, dass die endgültigen Kosten für die Polizei auf insgesamt mindestens fünf Millionen Euro geschätzt werden, wie RND berichtet. Diese Summe umfasst nicht nur Personalkosten, sondern auch Logistikkosten, darunter Verpflegung, Hotelübernachtungen und weitere notwendige Ausgaben.

Reaktionen und rechtliche Rahmenbedingungen

Hessens Innenminister Roman Poseck betonte die Notwendigkeit dieses Polizeieinsatzes und wies darauf hin, dass ohne diese Maßnahmen möglicherweise schwere Gewalttaten hätte verübt werden können. Die Polizeibeamten hatten unter anderem Straßenblockaden aufgelöst, um Not- und Rettungswege freizuhalten. Allerdings wird in der Öffentlichkeit auch die Frage laut, ob die Kosten für solche Einsätze gerechterweise auf die Veranstalter umgelegt werden können. Hierzu gibt es interessante Entwicklungen in anderen Bundesländern.

Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich entschieden, dass Veranstalter gewinnorientierter Großveranstaltungen für den polizeilichen Mehraufwand aufkommen müssen, um die durch solche Veranstaltungen verursachten Mehrkosten zu decken. In Bremen gibt es bereits eine Regelung, die solche Gebühren für Veranstaltungen mit über 5.000 Personen vorsieht, was auf ähnliche Bestrebungen in anderen Bundesländern wie Hessen, Rheinland-Pfalz und Hamburg hinweist. Als Beispiel diente ein Hochrisikospiel zwischen Hamburg und Bremen, für das der DFL ein Kostenbescheid über 400.000 Euro ausgestellt wurde. Erfreulich ist, dass das Urteil die Rechtsgrundlage für solche Gebührenregelungen stärken könnte, um eine übermäßige Inanspruchnahme öffentlicher Ressourcen zu vermeiden. Die Debatte darüber, ob und wie andere Bundesländer vergleichbare Vorschriften einführen, bleibt also spannend, so Eventfaq.