In Gießen fanden Ende November letzten Jahres Proteste gegen die Neugründung der AfD-Jugendorganisation statt, die eine enorme Mobilisierung und Polizeipräsenz nach sich zogen. Rund 25.000 Menschen versammelten sich, um ihren Unmut über die neue politische Initiative zu äußern, wobei die Mehrheit der Protestierenden friedlich blieb. Dennoch kam es zu Zusammenstößen zwischen den Demonstranten und der Polizei, die zu Verletzungen auf beiden Seiten führten. Mehr als 50 Polizeibeamte sowie einige Demonstranten wurden in diesen Auseinandersetzungen verletzt.
Der Großeinsatz der Polizei, an dem auch 123 Polizeikräfte aus Rheinland-Pfalz beteiligt waren, hatte Personalkosten von über 253.000 Euro zur Folge. Innenminister Michael Ebling (SPD) informierte darüber auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Landtagsfraktion in Mainz. Unter den rheinland-pfälzischen Einsatzkräften waren 117 Beamte des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik sowie je zwei Einsatzkräfte der Polizeipräsidien Rheinpfalz und Trier und je eine der Polizeipräsidien Mainz und Westpfalz.
Hohe Kosten und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Gesamtkosten des Polizeieinsatzes in Gießen werden auf mindestens fünf Millionen Euro geschätzt. Diese Summe umfasst nicht nur die monatlichen Bezüge der Beamten, sondern auch Logistikkosten wie Verpflegung, Hotelübernachtungen und die Anmietung von Räumen. Mehrkosten werden über bundesweit abgestimmte Pauschalen abgerechnet. Der endgültige Betrag wird jedoch erst ermittelt, wenn alle Rechnungen vorliegen.
Hessens Innenminister Roman Poseck äußerte, dass ohne den massiven Polizeieinsatz schwere Gewalttaten hätten verhindert werden müssen. In den Tagen nach den Protesten stiegen die Strafanzeigen gegen Demonstranten, da Bild- und Videomaterial sowie Hinweise auf mögliche Straftaten ausgewertet wurden. Auch Sachbeschädigungen wurden während der Proteste gemeldet, und die Polizei sah sich gezwungen, Straßenblockaden aufzulösen, um Not- und Rettungswege freizuhalten.
Rechtliche Konsequenzen und zukünftige Entwicklungen
Diese Situation wirft auch rechtliche Fragen auf, die über den Einzelfall in Gießen hinausgehen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Kosten für Polizeieinsätze bei gewinnorientierten Großveranstaltungen könnte weitreichende Folgen haben. In Bremen beispielsweise gibt es eine Regelung, die Veranstaltern von Großveranstaltungen Gebühren für den polizeilichen Mehraufwand auferlegt. Diese Regelung zielt darauf ab, die durch die Veranstaltungen verursachten Mehrkosten der Polizei auf die Veranstalter abzuwälzen.
Das Urteil wurde als verfassungsrechtlich gerechtfertigt angesehen, da es in die Berufsfreiheit der Veranstalter eingreift, jedoch verhältnismäßig ist. Ähnliche Regelungen könnten auch in anderen Bundesländern wie Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz in Betracht gezogen werden, während Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen sich gegen solche Maßnahmen ausgesprochen haben. Es bleibt abzuwarten, ob und wann ähnliche Vorschriften in weiteren Bundesländern eingeführt werden.
Insgesamt zeigt der Einsatz in Gießen und die damit verbundenen Kosten die Herausforderungen auf, die mit der Gewährleistung öffentlicher Sicherheit bei politischen Protesten verbunden sind. Die Debatte um die Kostentragungspflicht könnte zukünftig noch intensiver geführt werden, insbesondere im Kontext von Großveranstaltungen und der damit verbundenen Sicherheitsvorkehrungen.