Das Warten hat ein Ende! Ab heute, dem 29. Dezember 2025, ist der Verkauf von Feuerwerk für Silvester endlich erlaubt. Wer die festlichen Tage mit funkelndem Licht und kräftigem Knall feiern möchte, sollte sich jedoch gut informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden. Onlineshops dürfen hierbei genau wie lokale Händler ihre vorbestellten Feuerwerksartikel in den letzten Tagen des Jahres ausliefern. Aber Vorsicht – nicht alles, was leuchtet, ist sicher.
Das Hauptzollamt Gießen gibt eindringliche Warnungen heraus: Der Kauf von Feuerwerk aus benachbarten Ländern oder über das Internet birgt Risiken, da diese Produkte möglicherweise nicht den deutschen Sicherheitsstandards entsprechen. Unsichere Artikel können fatale Folgen haben – von schweren Verbrennungen über Verätzungen bis hin zum Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht. Daher ist es unerlässlich, beim Kauf genau hinzuschauen und rechtzeitig zu informieren, was erlaubt ist. Alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper müssen mit dem CE-Zeichen versehen sein, und ihre Einfuhr ohne dieses Zeichen ist ausdrücklich verboten.
Sichere Kaufempfehlungen
Wie die Verbraucherzentralen betonen, ist es wichtig, beim Kauf auf einige Merkmale zu achten. Feuerwerke, die die zulässige Kategorie F2 haben, sollten eine gültige Registriernummer besitzen, die beispielsweise 0589 für die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) sein kann. Zudem sollte eine deutsche Gebrauchsanweisung beiliegen und der Kauf nur bei lizenzierten Händlern erfolgen. Das betrifft insbesondere Onlinetransaktionen, wo immer das Impressum auf einen deutschen Sitz des Unternehmens geprüft werden sollte. Ein weiteres Grundgerüst für den sicheren Erwerb ist, dass der Käufer volljährig sein muss.
Die Regelungen in Nordrhein-Westfalen lassen außerdem keine Fragen offen – in bestimmten Verbotszonen, wie in der Nähe von Kirchen oder Krankenhäusern, ist das Zünden von Silvesterfeuerwerk ein absolutes No-Go, um nicht nur rechtliche Konsequenzen in Form von Geldstrafen zu riskieren, sondern auch um die Allgemeinheit zu schützen.
Vorsicht geboten bei illegalen Böllern
Illegale Böller und Raketen sind schließlich nicht nur ein rechtliches Risiko, sondern auch ausgesprochen gefährlich. In den letzten Jahren hat das Hauptzollamt Gießen bereits fast eine Tonne illegale Pyrotechnik sichergestellt. Vor allem in Paketzentren aus Osteuropa war der Zoll aktiv, um unsichere Ware aus dem Verkehr zu ziehen.
Zusätzlich zu diesen Schutzmaßnahmen ist es auch für die eigenen vier Wände ratsam, die eigene Privathaftpflichtversicherung zu überprüfen. Bei unabsichtlichen Schäden, die durch Feuerwerk entstehen, greift diese Versicherung – eine gute Vorsorge, sollte etwas schiefgehen.
Feuerwerk und Tierwohl
Ein weiterer Aspekt, den viele Feuerwerksfans möglicherweise nicht in Betracht ziehen, ist der Stress, den das Zünden von Böllern und Raketen für Haustiere und Wildtiere verursacht. Hier empfiehlt es sich, auf ruhigere Alternativen wie bunte Feuerwerkskörper, Laternen oder stimmungsvolle Fackeln zurückzugreifen, um die Feierlichkeiten etwas tierfreundlicher zu gestalten.
Die Entsorgung von ungenutztem Feuerwerk sollte ebenfalls nicht vernachlässigt werden. Übrig gebliebene Feuerwerkskörper gelten als gefährlicher Abfall und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Blindgänger dürfen auf keinen Fall selber gezündet werden – hier ist der Gang zur Entsorgungsstelle angesagt. Reste von abgebranntem Feuerwerk gehören in den Restmüll, und das Thema Sicherheit beim Feuerwerk sollte auch beim Entsorgen im Hinterkopf bleiben.
In diesem Sinne – macht euch bereit für ein glühendes Silvesterfeuerwerk! Doch denkt daran, sicher zu feiern und vor allem alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, damit der Jahreswechsel so unbeschwert wie möglich wird. Wer sich an die geltenden Vorschriften hält, genießt nicht nur die festliche Stimmung, sondern auch ein sicheres neues Jahr!
Für weitere Informationen zu Sicherheitsstandards und gesetzlichen Bestimmungen rund um Feuerwerk empfiehlt es sich, die umfassenden Hinweise auf Feuerwerk-vpi und die Tipps der Verbraucherzentrale zu beachten. Mehr über die aktuellen Verkaufszeiten und Regelungen kann man auch bei der Borkener Zeitung nachlesen.





