Im Landkreis Groß-Gerau haben die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer weiterhin mit den traditionellen metallenen Hundemarken zu leben. Die Frage, ob die Städte und Gemeinden im Kreis ein digitales Verfahren für Hundemarken einführen wollen, steht aktuell im Raum. Die Gemeinde Bischofsheim hat jedoch bereits entschieden, keine digitalen Hundemarken einzuführen. In Stockstadt, wo derzeit 500 Hunde angemeldet sind, hat das Steueramt neue Metallmarken mit einer Gültigkeit von drei Jahren bis 2028 versandt. Daher wurde das Thema digitale Hundesteuermarke dort noch nicht behandelt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in einem Artikel von Echo Online.

Doch nicht alles bleibt beim Alten im Landkreis. Die Stadt Groß-Gerau hat kürzlich ihr digitales Dienstleistungsangebot erweitert. Ab sofort können Bürger ihre Hunde online anmelden, was den Prozess erheblich vereinfacht. Die Anmeldung erfolgt über ein einfaches Online-Formular, welches die Daten direkt elektronisch an die Stadtverwaltung übermittelt. Die Bearbeitung der Anmeldung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden des Formulars. Auch die Hundeabmeldung steht bereits als digitales Angebot zur Verfügung. Bürgermeister Jörg Rüddenklau hebt die Bedeutung dieser digitalen Angebote für eine serviceorientierte Verwaltung hervor. Ziel ist es, den Zugang zu städtischen Dienstleistungen zu erleichtern. Dieser neue Online-Service ist nun auf der städtischen Webseite verfügbar, und die Stadt plant, ihr digitales Angebot in Zukunft weiter auszubauen. Weitere Details finden Sie in einem Artikel von Rhein Main Verlag.

Der Stand der Digitalisierung im öffentlichen Sektor

Der aktuelle Stand der Digitalisierung in Deutschland zeigt, dass im Mai 2023 durchschnittlich 227 OZG-Leistungen (Onlinezugangsgesetz) als Onlinedienste in den Ländern zur Verfügung standen, was einer Steigerung von 42 Prozent innerhalb von zwei Jahren entspricht. In Hessen nutzen 81 Prozent der Bürger den digitalen Weg, während in anderen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, nur 54 Prozent darauf zurückgreifen. Dies verdeutlicht die Unterschiede in der Nutzung von digitalen Verwaltungsleistungen.

Obwohl die kommunalen Onlineangebote von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger positiv bewertet werden, gibt es noch Verbesserungsbedarf in der Quantität der Onlineverwaltungsleistungen. Der Anteil der Nutzer von Basiskomponenten wie eID, E-Payment und Chatmöglichkeiten ist gestiegen, was auf eine gewachsene Reife der Onlineangebote hinweist. Dennoch stagniert der Anteil der Bürger:innen, die Anträge oder Formulare digital an Behörden übermitteln, bei 66 Prozent. Dies lässt darauf schließen, dass trotz eines gestiegenen Angebots an Onlinediensten und einer hohen Zufriedenheit mit der Auffindbarkeit und Bedienbarkeit noch viel Arbeit vor uns liegt. Weitere Informationen finden Sie in der Publikation des Deutschland-Index der Digitalisierung.