In Hessen tut sich was im Kampf gegen den bürokratischen Alltagsfrust. Ab sofort dürfen Bürger ihre Geburtsurkunde durch eine einfache Kopie des Personalausweises ersetzen. Diese Neuerung ist Teil eines umfassenden Bürokratieabbaugesetzes, das Minister Manfred Pentz (CDU) in die Wege geleitet hat. Sein Ziel: 120 Vorschriften ändern oder gleich ganz streichen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und die politische Kultur zu modernisieren. Die ersten Schritte auf diesem Weg sind bereits beschlossen, wie Wiesbaden lebt berichtet.
Ein weiterer Erfolg: Kommunen sollen bei der Festlegung von Ortsdurchfahrten nicht mehr zustimmen müssen. Das soll den Prozess beschleunigen, denn sie werden künftig nur noch konsultiert. Auch Ehrenamtliche können aufatmen; sie müssen beim Ausschank von Getränken über das Gesundheitsamt nicht mehr Bescheid geben. Dies wurde mit dem Vertrauen in das Verantwortungsgefühl der Bürger gerechtfertigt und soll die Vereinsarbeit erleichtern.
Bürokratieabbau als gesellschaftlicher Auftrag
Ministerpräsident Boris Rhein sieht in diesem Gesetz nicht nur einen bürokratischen Schritt, sondern ein politisches Statement. „Wir schaffen Bürokratie im Detail ab“, erklärt er. Dieses Vertrauen in die Bürger, Betriebe und Ehrenamtlichen soll nicht nur die Lebensqualität erhöhen, sondern auch den Wirtschaftsstandort Hessen stärken. Denn die größten Kritikpunkte können nicht ignoriert werden: Laut Umfragen halten 86 Prozent der Menschen die öffentliche Ordnung für erodiert, und über drei Viertel sind der Meinung, dass der Staat an seiner Bürokratie erstickt, wie Faz.net zeigt.
Doch es gibt auch kritische Stimmen: Die Opposition, insbesondere die Grünen, hebt hervor, dass die geplante Änderung des Klimagesetzes in der Entbürokratisierungswelle die Umweltprüfung bei Anschaffungen wegfallen lasse. Diese Bedenken skizzieren das komplexe Spannungsfeld zwischen Entlastung und Verantwortung. Wie weit darf Entlastung gehen, ohne dass die Umwelt darunter leidet?
Am Puls der Zeit: Digitalisierung im Fokus
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzes ist die Modernisierung der Kommunikation mit den Behörden. Anträge können künftig in digitaler Form eingereicht werden, was die Bearbeitung erheblich beschleunigt. In mehr als 70 Vorschriften wird die digitale Einreichung akzeptiert. Dieses Vorhaben fällt nicht nur in die Zuständigkeit des hessischen Ministeriums, sondern steht im Einklang mit einem übergeordneten Ziel: den Bürokratieabbau in ganz Deutschland voranzutreiben. Auch der Nationale Normenkontrollrat drängt auf schnellere Fortschritte, um die Verwaltung von ihrem Bürokratiestress zu befreien, wie Zeit.de feststellt.
Die Herausforderungen sind groß. Mehr Mitarbeiter gehen in den Ruhestand, als neue eingestellt werden. Das hat zur Folge, dass die Verwaltung oft nicht mehr in der Lage ist, komplexe Gesetze umzusetzen oder deren Einhaltung zu kontrollieren. Hier fordert der NKR einen Kulturwandel – weg von einer Einzelfallgerechtigkeit hin zu praktikablen Regelungen und Stichproben.
Was die nächsten Wochen bringen werden, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass Hessen als Vorreiter im Bürokratieabbau auftreten möchte und dass dieser Weg von politischer Entschlossenheit und gesellschaftlichem Vertrauen gezeichnet wird. Ob Minister Pentz in dieser Bewährungsprobe erfolgreich sein kann, wird nicht nur an der Anzahl abgeschaffter Vorschriften, sondern auch an der anhaltenden politischen und gesellschaftlichen Unterstützung abhängen.