Kreis verhängt strenge Maßnahmen gegen Vogelgrippe: Schutz für Geflügel!
Main-Kinzig-Kreis ergreift Maßnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe. Allgemeinverfügung schützt Geflügelbestände und informiert über Sicherheitsvorkehrungen.

Kreis verhängt strenge Maßnahmen gegen Vogelgrippe: Schutz für Geflügel!
Der Main-Kinzig-Kreis in Hessen reagiert auf die ersten nachgewiesenen Fälle von aviärer Influenza, um die Geflügelbestände in der Region zu schützen. Wie Erlensee Aktuell berichtet, wurden erhöhte Vorsichtsmaßnahmen erlassen, die sowohl private als auch gewerbliche Geflügelhaltungen betreffen.
Mit der sofortigen Inkraftsetzung einer allgemeinen Verfügung setzt der Kreis alles daran, eine mögliche Verbreitung des Virus zu verhindern. Die Maßnahmen sollen insbesondere die Ansteckungswahrscheinlichkeit von Geflügel minimieren, insbesondere durch den Kontakt mit Wildvögeln, die als Überträger gelten.
Hohe Biosicherheit für Geflügelhaltungen
Die ergriffenen Maßnahmen beinhalten strenge Biosicherheitsvorgaben für alle Geflügelhaltungen. Überregionale Märkte, Börsen und Schauen wurden untersagt. Regionalmessen sind jedoch möglich, sofern sie vom Veterinäramt genehmigt werden. Aktuell ist im Main-Kinzig-Kreis kein Fall von Vogelgrippe registriert, jedoch besteht laut den Behörden ein erhöhtes Risiko eines Eintrags über Wildtiere. In den vergangenen Wochen kam es bereits in umliegenden Bundesländern wie Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen zu Ausbrüchen, wobei mehrere tausend Hühner, Enten und Gänse getötet werden mussten.
Zur Vorbeugung gegen die Ausbreitung sind verschiedene Hygienemaßnahmen vorgeschrieben. Dazu zählt das Desinfizieren von Händen sowie das Wechseln der Kleidung für Personen, die mit Geflügel in Kontakt kommen. Auch Maschinen und Fahrzeuge müssen gründlich gereinigt und desinfiziert werden, insbesondere wenn sie in mehreren Ställen eingesetzt werden.
Regelungen für Geflügelhalter
Gemäß der Geflügelpest-Verordnung sind Halter von Geflügel – seien es Hühner, Enten oder exotische Vögel – verpflichtet, ihren Betrieb bei den zuständigen Behörden anzumelden. Diese Anmeldung muss detaillierte Angaben wie Name, Anschrift, Anzahl der Tiere und deren Nutzungsart enthalten. So können Behörden schnell reagieren und im Falle von Krankheitsfällen effizient handeln. Ungewöhnliche Todesfälle oder Krankheitszeichen bei Tieren müssen umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden, wie es die Regelungen vorsehen.
Zusätzlich fordert die Viehverkehrsverordnung detaillierte Aufzeichnungen über Zu- und Abgänge von Tieren sowie darüber, welche Personen gewerblich mit Geflügel arbeiten müssen. Diese Maßnahmen tragen entscheidend zur Transparenz und Sicherheit in der Geflügelhaltung bei, zumal die Zunahme von Infektionen bei Wildvögeln alarmierend ist. Hinweise dazu wurden auch vom Friedrich-Loeffler-Institut gegeben, das auf die bedeutenden Risiken hingewiesen hat.
Die Situation zeigt deutlich, dass es im Hinblick auf die Geflügelpest einen erhöhten Handlungsbedarf gibt. Geflügelhalter sind nun gefordert, die neuen Vorgaben strikt zu beachten und aktiv zur Bekämpfung der Krankheit beizutragen. Detaillierte Informationen zu den erlassenen Maßnahmen und den rechtlichen Rahmenbedingungen sind auf der Internetseite des Landkreises einzusehen.
Bleiben Sie informiert über die Entwicklungen in der Geflügelhaltung und handeln Sie verantwortungsbewusst im Interesse von Tieren und Verbrauchern.BMLEH informiert über geeignete Maßnahmen.