Am 15. März 2026 steht in Marburg-Biedenkopf ein spannendes Ereignis an: die Kommunalwahlen. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben, um die Stadtverordnetenversammlung Marburg, den Kreistag Marburg-Biedenkopf und über 20 Ortsbeiräte zu wählen. Doch wie bei jeder Wahl gibt es auch hier Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Der Wahlabend wird sich von dem gewohnten Bild bei Bundes- und Landtagswahlen unterscheiden. Ab 18 Uhr werden nur die sogenannten „Trendergebnisse“ veröffentlicht, die sich später noch ändern können.

Das Wahlsystem in Hessen sieht einen besonderen Modus vor, der die Auszählungsdauer verlängert. Die Wähler haben die Möglichkeit, durch Kumulieren und Panaschieren ihre Stimmen zu vergeben. Dies bedeutet, dass die Wähler bis zu drei Stimmen für einzelne Kandidaten vergeben können (Kumulieren) oder Kandidaten verschiedener Listen wählen können (Panaschieren). Hierbei wird erwartet, dass etwa 50% der Wahlzettel auf diese Weise ausgefüllt werden. Bei der letzten Wahl 2021 setzten bereits 52% der Wähler ein Listenkreuz, was zeigt, dass diese Optionen gut angenommen werden.

Details zur Auszählung

Die Auszählung der Stimmen wird bis Mittwoch, den 18. März, in Marburg stattfinden. Dabei sind 300 städtische Beschäftigte in 30 Auszählungswahlvorständen berufen worden. Die Auszählung erfolgt im Zweit-Rathaus in der Neuen Kasseler Straße, wo 67 Diensträume für diesen Zweck genutzt werden. Die Auszählungswahlvorstände bestehen aus drei Arbeitsgruppen: Prüfung, Erfassung und Überwachung. Während der Wahlabend nur Trendergebnisse der Gemeinde- und Kreistagswahlen bereitstellt, fließen die Stimmzettel mit Kumulierung und Panaschierung nicht in diese Ergebnisse ein. Diese werden in den folgenden Tagen für ein vorläufiges Ergebnis ausgezählt.

Die erste Meldung aus den Wahlbüros wird gegen 18:30 Uhr erwartet, und ein hessenweites Trendergebnis wird gegen 2 Uhr in der Nacht zu Montag, den 16. März, veröffentlicht. Es ist wichtig zu beachten, dass das amtliche Endergebnis etwa zwei bis drei Wochen nach der Wahl vorliegen wird und stark vom Trendergebnis abweichen kann. Die Oberhessische Presse begleitet den Wahltag mit einem Live-Ticker auf www.op-marburg.de.

Das Wahlsystem im Detail

Bei den Kommunalwahlen in Hessen wird nach den Grundsätzen einer mit Elementen der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. Dies bedeutet, dass für eine Gemeindevertretung mit 31 Sitzen 31 Stimmen zur Verfügung stehen. Stimmen können einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Der Stimmzettel enthält den Namen und die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe sowie die Listennummer.

Zusätzlich erhalten die Wähler mehrere Stimmzettel und haben die Möglichkeit, innerhalb der Liste einzelne Kandidaten zu streichen. Sobald die Stimmenverteilung erfolgt ist, werden zuerst die einzeln vergebenen Stimmen gezählt, bevor die verbleibenden Stimmen an nicht gekennzeichnete Bewerber der angekreuzten Liste verteilt werden. Diese Regelungen tragen dazu bei, dass die Wähler ihre Stimmen sehr flexibel und gezielt abgeben können. Weitere Informationen zu den Wahlmodalitäten finden sich auf der offiziellen Seite des Hessischen Statistischen Landesamts wahlen.hessen.de.