Am 20. Februar 2023 standen eine 25-Jährige und ihr Lebenspartner vor dem Amtsgericht Marburg, nachdem die Staatsanwaltschaft ihnen vorwarf, ihrer neunjährigen Tochter nicht rechtzeitig ärztliche Hilfe geleistet zu haben. Die Mutter wurde schlussendlich zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt, während ihr Partner freigesprochen wurde. Die Geschichte hinter diesem Urteil ist sowohl tragisch als auch aufschlussreich.
Die Ereignisse begannen am 18. Dezember 2022, als die Mutter ihre neun Monate alte Tochter mit einem gebrochenen Arm ins Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) brachte. Dabei war bekannt, dass das Kind bereits Tage zuvor Beschwerden hatte. Am Abend des 16. Dezember hatte die Mutter das Kind ohne Schutzgitter in das Bett ihres Partners gelegt, was zu dem folgenschweren Sturz führte. Am 17. Dezember entdeckte die Großmutter die Verletzung und drängte auf einen Arztbesuch, doch erst am darauffolgenden Tag wurde das Kind untersucht.
Fahrlässigkeit oder Körperverletzung?
Richterin Esser stellte in der Verhandlung fest, dass das Weinen des Kindes auf eine ernsthafte Verletzung hinwies und dass es dringend ärztliche Hilfe benötigt hätte. Ein Arzt gab an, dass erhebliche äußere Gewalteinwirkung erforderlich gewesen sei, um den Bruch zu verursachen. Interessant war auch die Beobachtung von Zeugen, die berichteten, dass das Kind trotz des gebrochenen Arms eine hohe Schmerztoleranz zeigte und relativ ruhig blieb.
Die Anklage umfasste nicht nur die fahrlässige Körperverletzung. Die Mutter wurde zusätzlich wegen Körperverletzung durch Unterlassen verurteilt. Es wurde diskutiert, ob das Unterlassen der Mutter, Hilfe zu bringen, eine strafbare Handlung darstellt. Diese rechtliche Fragestellung ist nicht neu und wird immer wieder in Gerichtsverhandlungen diskutiert, wie auch eine
Analyse von Jura Online zeigt, die sich mit der gefährlichen Körperverletzung durch Unterlassen beschäftigt.
Konsequenzen für die Familie
Nach der medizinischen Untersuchung wurde das Kind wegen der Gefährdung seines Wohls vom Jugendamt in Obhut genommen. Nach drei Monaten kehrte es zu seinem Vater zurück, wo es bis heute lebt. Die Mutter sieht ihr Kind alle zwei Wochen. Ein erheblicher Aspekt der Verhandlung war die Schwierigkeit, den genauen Unfallhergang zu rekonstruieren, da verschiedene Szenarien erörtert wurden, warum das Kind zu Boden gefallen war.
Das Gericht bestätigte, dass die Mutter aufgrund ihrer Untätigkeit, als das Kind offensichtlich Hilfe benötigte, zur Verantwortung gezogen werden musste. Diese Entscheidung könnte weite Folgen auf ähnliche Fälle haben, in denen Eltern oder Aufsichtspersonen nicht rechtzeitig handeln, obwohl sie sich der Verletzung oder der Notlage bewusst sind.