In einem aufsehenerregenden Fall aus Marburg wurde eine 25-jährige Mutter wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Am 18. Dezember 2022 brachte die Mutter ihre neun Monate alte Tochter mit einem gebrochenen Arm ins Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM). Es stellte sich heraus, dass die Beschwerden des Kindes bereits Tage zuvor bekannt waren. Zu diesem Zeitpunkt war das Kind am 16. Dezember in einem Bett ohne Schutzgitter gelegen, wo es aus dem Bett fiel und sich den linken Arm brach. Die Richterin Esser stellte fest, dass das Weinen des Kindes ein deutliches Zeichen für eine Verletzung war, die ärztliche Hilfe erforderte.

Am 20. Februar 2023 mussten die Mutter und ihr damaliger Partner vor dem Amtsgericht Marburg erscheinen. Die Staatsanwaltschaft warf beiden Angeklagten fahrlässige Körperverletzung vor, der Mutter zusätzlich Körperverletzung durch Unterlassen. Nach einer ärztlichen Untersuchung wurde das Kind aufgrund von Kindeswohlgefährdung vom Jugendamt in Obhut genommen. Ein Arzt berichtete, dass erhebliche äußere Gewalteinwirkung nötig sei, um die Fraktur zu verursachen, und stellte zudem mehrere blaue Flecken fest. Nach drei Monaten in Obhut kam das Kind zu seinem Vater, wo es bis heute lebt, während die Mutter es alle zwei Wochen sieht.

Das Urteil und die rechtlichen Implikationen

Die Richterin sprach die Mutter schließlich wegen Körperverletzung durch Unterlassen schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 1.800 Euro, was 120 Tagessätzen zu je 15 Euro entspricht. Der Partner wurde freigesprochen, während beide Angeklagten von dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung entlastet wurden. Die Kosten des Verfahrens mussten die Angeklagten nicht tragen. Zeugen berichteten, dass das Kind trotz des gebrochenen Arms eine hohe Schmerztoleranz zeigte und ruhig blieb, was die Richterin in ihrer Entscheidung berücksichtigte.

Der Fall wirft interessante rechtliche Fragen auf, die auch in anderen Kontexten von Bedeutung sind. Ähnliche Aspekte wurden in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur gefährlichen Körperverletzung und deren Qualifikation durch Unterlassen behandelt. In diesem Fall unterließ es eine Person, die erforderliche ärztliche Hilfe zu organisieren, obwohl sie die akuten Symptome eines anderen erkannte. Diese rechtlichen Fragestellungen verdeutlichen, wie wichtig es ist, in kritischen Situationen die Verantwortung zu übernehmen und rechtzeitig Hilfe zu leisten. Der BGH erkannte in diesem Zusammenhang die Gefährlichkeit des Unterlassens und die damit verbundene strafrechtliche Relevanz.

Gesellschaftliche Relevanz und zukünftige Perspektiven

Die Diskussion um unterlassene Hilfeleistung ist nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich von großer Bedeutung. Es ist entscheidend, dass Angehörige und Menschen im sozialen Umfeld Verletzungen und Beschwerden ernst nehmen und im Zweifelsfall ärztliche Hilfe anfordern. Die Fälle in Marburg und die Entscheidungen des BGH zeigen, dass die rechtliche Bewertung von Unterlassen in der Gesellschaft zunehmend an Bedeutung gewinnt und auch in der Ausbildung von Jurastudenten ein wichtiges Thema darstellt.

Insgesamt verdeutlicht dieser Fall die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Gesundheit von Kindern und die weitreichenden Folgen, die das Unterlassen von Hilfeleistungen haben kann. Die Gesellschaft steht in der Verantwortung, ein Bewusstsein für solche Themen zu schaffen und die Wichtigkeit von schnellem Handeln in kritischen Momenten zu betonen.