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Im Odenwaldkreis erhalten Familien mit schulpflichtigen Kindern im Februar finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Dieses Paket, das seit 2011 besteht, hat das Ziel, Kindern aus finanziell schwächer gestellten Familien zu helfen, ihren Schulbedarf zu decken. Pro Kalenderjahr wird ein Schulbedarf von 195 Euro anerkannt, der Zuschüsse für Schulranzen, Sportzeug und Schreibmaterialien umfasst. Berechtigt sind Haushalte, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Für die meisten dieser Leistungen müssen keine gesonderten Anträge gestellt werden, was den Zugang zur Unterstützung erleichtert.

Aktuell profitieren 788 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren von einer Auszahlung von 65 Euro für das 2. Schulhalbjahr 2025/26, während bereits 130 Euro im August 2025 ausgezahlt wurden. Für junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren gibt es ebenfalls Unterstützung, wobei 751 leistungsberechtigte Personen daran erinnert wurden, ihre Schulbescheinigungen einzureichen, um rückwirkend Förderbeträge zu erhalten. Wichtig ist, dass Personen im Wohngeld- oder Kinderzuschlagbezug einen Antrag für die Auszahlung des Schulbedarfs stellen müssen.

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Zusätzliche Leistungen aus dem Bildungspaket

Das BuT umfasst nicht nur Schulbedarf, sondern auch zahlreiche weitere Zuschüsse. So werden beispielsweise Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben unterstützt. Familien können somit von einer Vielzahl von Leistungen profitieren, die über direkte Geld- oder Sachleistungen wie Gutscheine bereitgestellt werden. Diese Leistungen werden über die Stadt oder Gemeinde abgewickelt und können für verschiedene Bedürfnisse wie Nachhilfe, Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder sogar für Musikinstrumente beantragt werden.

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Um Leistungen aus dem Bildungspaket zu erhalten, müssen Familien nachweisen, dass sie Bürgergeld oder Kinderzuschlag beziehen und ihre Kinder in einer Kita oder Schule sind. Dabei ist zu beachten, dass Kinder, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, von den Leistungen ausgeschlossen sind. Der Antrag wird in der Regel zusammen mit dem Bürgergeld-Antrag gestellt, wobei für den festen Betrag für Schulbedarf kein Nachweis erforderlich ist.

Ein einfacher Zugang zur Unterstützung

Ein weiterer Vorteil des BuT ist die Verwaltungsvereinfachung: Für die meisten Bildungs- und Teilhabeleistungen sind keine gesonderten Anträge notwendig, abgesehen von der Lernförderung. Die Leistungen gelten als gleichzeitig mitbeantragt, wenn der Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld gestellt wird. Dies erleichtert den Zugang zu den wichtigen Unterstützungsangeboten für bedürftige Schülerinnen und Schüler in allgemein- oder berufsbildenden Schulen.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass auch hilfebedürftige Kinder in Kitas und Kindertagespflege Bildungsleistungen erhalten können. Die Kosten für Mittagessen in Schulen, Kitas und Tagespflege sind ohne zusätzliche Kosten für die Eltern gesichert. Zudem gibt es einen monatlichen Betrag von 15 Euro für die soziale und kulturelle Teilhabe.

Für weitere Informationen und Anfragen können interessierte Familien die E-Mail-Adresse butsgb@odenwaldkreis.de nutzen oder telefonisch Kontakt aufnehmen: Beate Heckmann unter 06062 6014-1621 oder Jennifer Kredel unter 06062 6014-1597.

Für eine umfassende Übersicht über das Bildungspaket und die verschiedenen Leistungen können Sie auch die Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales besuchen: Bildungspaket Informationen.

Die Umsetzung des Bildungspakets erfolgt vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten, wobei Jobcenter für Bürgergeldempfänger zuständig sind. Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen, sollten sich an die zuständigen Stellen in ihrem Wohnort wenden, um alle verfügbaren Hilfen in Anspruch zu nehmen.