Am Sonntag, dem 15. März 2026, stehen in Hessen die Kommunalwahlen an, die für die Stadt und den Kreis Offenbach von besonderer Bedeutung sind. Rund 365.000 wahlberechtigte Personen dürfen dann ihre Stimme abgeben. Wahlberechtigt sind volljährige Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder EU-Staatsangehörigkeit, die seit mindestens sechs Wochen in der jeweiligen Kommune wohnen. Im Kreis Offenbach sind geschätzte 270.000 Wahlberechtigte zu erwarten, während in der Stadt Offenbach etwa 95.000 Personen ihre Stimme abgeben können. Die Wählerverzeichnisse werden bis spätestens 14. März 2026 erstellt.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bereits seit dem 2. Februar 2026 möglich, und die Anträge können bis zum 13. März um 13 Uhr gestellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Wahlbrief bis spätestens 18 Uhr am Wahltag eingereicht werden muss. Dies bietet eine flexible Möglichkeit zu wählen, insbesondere bei umfangreichen Stimmzetteln. Bei der Wahl werden die Parlamente der Landkreise, Städte, Gemeinden sowie Orts- und Ausländerbeiräte gewählt. Es gibt die Möglichkeit zu kumulieren und zu panaschieren, was bedeutet, dass Stimmen auf einzelne Personen oder Kandidaten unterschiedlicher Listen verteilt werden können. Das Trendergebnis wird am Wahlabend ermittelt, während die vorläufigen Endergebnisse bis spätestens 19. März 2026 erwartet werden.
Briefwahl und ihre Modalitäten
Die Briefwahl in Offenbach kann ohne Angabe von Gründen beantragt werden. Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz in Offenbach haben die Möglichkeit, einen Wahlschein bei der Stadt Offenbach zu beantragen. Dabei kann der Wahlschein sowohl persönlich als auch schriftlich beantragt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass für Angehörige eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden muss. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich, jedoch kann der Antrag auch formlos per E-Mail an statistikwahlen@offenbach.de gesendet werden. Notwendige Angaben für den Antrag sind unter anderem Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnanschrift.
Die Unterlagen zur Wahl werden nach der Antragstellung per Post versendet. Der Wahlschein kann entweder an eine abweichende Adresse gesendet oder persönlich im Bürgeramt abgeholt werden. Wichtig ist, dass der Antrag auf Briefwahl spätestens am Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr gestellt werden sollte. Nach Erhalt der Wahlunterlagen empfiehlt es sich, deren Vollständigkeit zu prüfen und den Stimmzettel im Beisein anderer Personen auszufüllen, um das Wahlgeheimnis zu wahren.
Vielfalt der Kandidierenden
Bei der Kommunalwahl treten insgesamt zehn Parteien und Listen für den Kreistag des Kreises Offenbach an, darunter die CDU, Grüne, SPD, FDP, AfD, Freie Wähler, Die Linke, Freie Liste, Die PARTEI und die Tierschutzpartei. In Offenbach selbst sind es sogar 12 Parteien, zu denen auch das Bündnis Sahra Wagenknecht und Volt gehören. Ein Einspruch gegen den Wahlvorschlag des Bündnis Sahra Wagenknecht wurde bereits zurückgewiesen. Interessanterweise tritt die AfD mit einer eigenen Liste an, nachdem der Kreisverband unter einen Notvorstand gestellt wurde.
Die Kommunalwahlen in Hessen finden auf kommunaler Ebene statt, wobei 421 hessische Städte und Gemeinden sowie 21 Landkreise verantwortlich sind. Bei der Gemeindewahl sind zwischen 15 und 93 Gemeindevertreter zu wählen, während es bei der Ortsbeiratswahl zwischen 3 und 19 Ortsbeiratsmitglieder sind. Im Rahmen der Kreiswahl werden 51 bis 93 Kreistagsabgeordnete gewählt. Die Organisation der Wahl obliegt der zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Kreiswahlleitung.
Für die bevorstehenden Wahlen sind die Vorbereitungen gut angelaufen, und alle Wahllokale werden barrierefrei sein. Änderungen in den Rechtsgrundlagen, die durch das Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und die Elfte Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung in Kraft treten, werden ebenfalls die Wahlen beeinflussen. Die Sitzzuteilung erfolgt bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren.
Für weitere Informationen zu den Wahlen und zur Beantragung der Briefwahl besuchen Sie bitte die Seiten von op-online.de, briefwahl-beantragen.de und wahlen.hessen.de.