Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das seit dem 1. November 2024 in Kraft ist, sorgt in Deutschland für frischen Wind. Es ermöglicht nicht-binären, intergeschlechtlichen und transgeschlechtlichen Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Pass einfacher zu ändern. Die neue Regelung lässt Gutachten und gerichtliche Beschlüsse hinter sich. Stattdessen genügt eine Erklärung beim Standesamt, was viele als längst überfällig erachten. Im Jahr 2024 haben bereits 869 Menschen in Hessen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Mit rund 6,28 Millionen Einwohnern in Hessen ist es klar, dass eine solche Gesetzesänderung auf reges Interesse stößt. Innerhalb von wenigen Monaten nach Inkrafttreten zählten bereits 22.049 Änderungen des Geschlechtseintrags, wobei alleine in der ersten Jahreshälfte 2025 mehr als 12.000 Menschen ihre Daten aktualisierten. In einer Zeit, in der nicht nur das gesellschaftliche, sondern auch das rechtliche Verständnis von Geschlecht im Wandel ist, begrüßen viele diese Neuerung.

Ein Blick auf die Zahlen

Wie sich die Zahlen konkret entwickeln, zeigt ein genauerer Blick auf die vergangenen Monate. Während der ersten Monate nach der Einführung des SBGG, im November und Dezember 2024, wurden bereits 7.057 und 2.936 Eintragungen vorgenommen. Diese Zahlen sinken jedoch seitdem, mit lediglich 1.244 Änderungen im Juli 2025. Die Bundesfamilienministerin schätzte ursprünglich, dass etwa 4.000 Änderungen pro Jahr realistisch wären, die aktuellen Tendenzen könnten dieses Ziel jedoch übertreffen.

Doch was bedeutet das für die Menschen, die den Geschlechtseintrag ändern wollen? Die Regelung bringt eine gesetzliche Wartefrist von drei Monaten zwischen der Anmeldung und der persönlichen Erklärung mit sich. Für die unter 14-Jährigen entscheiden die Sorgeberechtigten, ab 14 Jahren dürfen die jungen Menschen ihre Meinung selbst einbringen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass das SBGG das alte Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ersetzt, dessen Voraussetzungen als überholt angesehen wurden.

Schutz und Kritiken

Die Kritiker des Gesetzes bemängeln, dass die Hürden zur Änderung des Geschlechtseintrags zu gering seien. Besonders nach dem Vorfall mit der Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich forderte Innenminister Alexander Dobrindt eine Überarbeitung der Regelungen. Dennoch weisen Befürworter darauf hin, dass der alte Prozess entwürdigend war. Zudem gibt es keine Hinweise auf Missbrauch des SBGG, wie das Innenministerium zu berichten weiß. Es gibt auch keine Berichte über negative Auswirkungen auf die Rechte von Frauen und Mädchen.

Bevor das SBGG in Kraft trat, mussten Personen psychiatrische Gutachten vorlegen und rechtliche Schritte einleiten. Jetzt sind derlei Anforderungen Geschichte. Der Geschlechtseintrag kann laut dem neuen Gesetz auf „männlich“, „weiblich“ oder „divers“ gestellt werden, ohne, dass dabei eine medizinische Umwandlung notwendig ist. Diese Erneuerung spiegelt sich auch in der breiten Zustimmung in der Gesellschaft wider, die damit einen lange ersehnten Schritt in Richtung Geschlechtergerechtigkeit sieht.