Die Blauzungenkrankheit breitet sich weiter aus und betrifft nun auch die Region um Köln. Erst kürzlich wurde im südhessischen Kreis Bergstraße der Serotyp BTV-8 diagnostiziert, wodurch die Handelsrestriktionszone deutlich ausgeweitet wurde. Wie die Fuldaer Zeitung berichtet, ist der gesamte Landkreis Fulda nun komplett als Sperrgebiet deklariert. Auch der Vogelsbergkreis wurde seit Donnerstag unter Schutz gestellt.
Nach den Regeln des EU-Rechts ist für den Schutz von Nutztiere eine Sperrzone mit einem Mindestradius von 150 Kilometern um betroffene Betriebe notwendig. Das hat zur Folge, dass in Hessen lediglich der Landkreis und die Stadt Kassel sowie der Werra-Meißner-Kreis nicht von den Restriktionen betroffen sind. Innerhalb der Sperrzone gelten Transportbeschränkungen für Rinder, Schafe, Ziegen und Kameliden wie Lamas und Alpakas.
Übertragung und Symptome
Die Krankheit wird durch blutsaugende Stechmücken übertragen und ist für Menschen ungefährlich. Doch bei Tieren können die Symptome gravierend sein. Die erkrankten Tiere leiden unter hohem Fieber, Apathie, Appetitlosigkeit, geröteten Schleimhäuten, geschwollenen Zungen und weiteren Beschwerden. In schlimmsten Fällen kann die Blauzungenkrankheit sogar tödlich verlaufen. Tierhalter sind aufgerufen, bei Verdacht sofort ihren Hoftierarzt zu konsultieren.
Wichtige Impfempfehlungen
Ein wirksames Mittel gegen die Blauzungenkrankheit bleibt die Impfung. Die hessische Landwirtschaftsverwaltung empfiehlt dringend, schon vor der warmen Jahreszeit die Tiere zu impfen. Dabei sollte beachtet werden, dass Impfstoffe nur gegen den entsprechenden Serotyp wirken. Eine Kombinationsimpfung gegen die Serotypen 4 und 8 ist möglich und sinnvoll. Bislang gibt es jedoch keine Beihilfen für Impfungen gegen BTV-8.
Wirtschaftlich betrachtet könnte die Impfung nicht nur den Krankheitsverlauf bei den Tieren mildern, sondern auch die betroffenen Halter vor größeren Verlusten schützen. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass durch Impfungen das Ausmaß der klinischen Symptome erheblich reduziert werden kann, berichtet die Bayerische Landwirtschaftsverwaltung.
Auf Tiere, die zur Schlachtung innerhalb Deutschlands transportiert werden sollen, gelten Sonderregelungen, wenn sie vollständig gegen BTV-8 geimpft sind oder einen negativen PCR-Test vorweisen können.
Der Status Quo in der Region ist alarmierend, und die Tierhalter sollten höchste Vorsicht walten lassen, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen. Angesichts der bevorstehenden Warmwettersaison ist es essenziell, rasch zu handeln und die empfohlenen Impfungen durchzuführen.