Sidebar Werbung
Sidebar Werbung

Die geplanten Änderungen zur Grundsicherung, die ab Juli 2026 in Kraft treten, werfen bereits jetzt ihre Schatten voraus. Insbesondere für Sparer, die in ETF-Sparpläne investiert haben, könnte die neue Regelung gravierende Folgen haben. Ab diesem Zeitpunkt werden die Grenzen für Schonvermögen drastisch reduziert, was vor allem junge Menschen und mittlere Jahrgänge betrifft.

Nach den neuen Bestimmungen werden die Freibeträge für verwertbares Vermögen, wie sie im neuen System der Grundsicherung (Bürgergeld) vorgesehen sind, nach Alter gestaffelt. So dürfen unter 20-Jährige nur 5.000 Euro, 21- bis 40-Jährige 10.000 Euro, 41- bis 50-Jährige 12.500 Euro und Personen über 51 Jahre 15.000 Euro als Vermögen behalten, ohne dass dieses bei der Beantragung von Grundsicherung beachtet wird. Die bisherige Karenzzeit von einem Jahr, die größere Vermögen schützte, fällt weg. Das bedeutet, dass ab Antragstellung das gesamte Vermögen geprüft wird, was für viele Sparer, die auf ETF-Sparpläne setzen, eine ernsthafte Herausforderung darstellt.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Verlust von Altersvorsorge durch ETF-Regelungen

Die neue Regelung behandelt ETF-Sparpläne als normales Vermögen. Das hat zur Folge, dass Sparer einen Teil ihres Vermögens auflösen müssen, um Anspruch auf Grundsicherung zu haben. Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik: Ein 30-Jähriger, der 50.000 Euro in ETF-Sparplänen angespart hat, müsste 40.000 Euro liquidieren, um die Grundsicherung zu erhalten. Dies zwingt viele dazu, ihre Altersvorsorge aufzulösen, was insbesondere in ungünstigen Marktphasen zu Verlusten führen kann.

AMAZON In-Article
AMAZON In-Article

Die Bundesregierung hat klargestellt, dass die Grundsicherung eine nachrangige Leistung ist, die nur gewährt wird, wenn das eigene Vermögen nicht ausreicht. Geschützte Vermögensgegenstände sind u.a. angemessener Hausrat, ein angemessenes Kfz, Altersvorsorgevermögen bei Selbstständigen und selbst genutzte Wohnimmobilien bis 130 Quadratmeter. ETF-Sparpläne fallen jedoch nicht unter die geschützten Altersvorsorgeformen, die nur staatlich geförderte Produkte wie Riester- und Rürup-Renten umfassen.

Vorsorgeplanung in der Übergangszeit

Bis zur Reform im Juli 2026 haben Sparer die Möglichkeit, ihre Vermögensverhältnisse zu überdenken und gegebenenfalls in geschützte Riester- oder Rürup-Produkte umzuschichten. Finanzberater empfehlen, bestehende ETF-Sparpläne zu überprüfen und eine Strategie zu entwickeln, um nicht anrechenbare Altersvorsorge aufzubauen. Eine Möglichkeit könnte sein, einen Teil der Sparrate in das neue Altersvorsorgedepot zu lenken, das staatlich geförderte Produkte ohne starre Kapitalgarantien bietet.

Diese Reform könnte die private Altersvorsorge erheblich untergraben, warnen Experten. Insbesondere junge Menschen sehen sich mit den niedrigsten Freibeträgen konfrontiert und sind somit besonders betroffen. Auch Sozialverbände kritisieren die Reform, da sie ein potenzielles Zwei-Klassen-System in der Altersvorsorge schaffen könnte.

Rechtliche Unsicherheiten und Empfehlungen

Es bestehen rechtliche Unsicherheiten bezüglich der Behandlung von ETF-Sparplänen mit Mindestlaufzeiten durch die Jobcenter, da die Deutsche Rentenversicherung noch keine klaren Richtlinien veröffentlicht hat. Selbstständige könnten unter bestimmten Voraussetzungen ihre ETFs als geschütztes Altersvorsorgevermögen deklarieren, was zusätzliche Komplexität in die Planungen bringt.

Die kommenden Monate bieten die Gelegenheit, sich intensiv mit der eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Unterstützung durch unabhängige Berater in Anspruch zu nehmen. Denn in Anbetracht der neuen Regelungen ist es wichtiger denn je, eine maßgeschneiderte Kombination aus verschiedenen Altersvorsorgeprodukten zu entwickeln, um für die Zukunft gut gerüstet zu sein.

Für weitere Informationen zu den bevorstehenden Veränderungen in der Grundsicherung und deren Auswirkungen auf Sparer empfehlen wir, die ausführlichen Artikel auf den Webseiten WLZ Online, Bürgergeld und Business Insider zu konsultieren.