In ganz Deutschland wird die Mitbestimmung in den Kirchengemeinden immer größer. Besonders in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) haben die diesjährigen Wahlen zu den Kirchenvorständen ein starkes Echo gefunden. Rund 600 Gemeinden haben neue Vorstände gewählt, berichtet HNA. Der Kirchenkreis Twiste-Eisenberg allein zählte 8.883 wahlberechtigte Personen, was die Relevanz dieser Wahl unterstreicht.
Eine Wahlbeteiligung von 39,78 Prozent im Kirchenkreis Twiste-Eisenberg lässt darauf schließen, dass viele Gemeindemitglieder daran interessiert sind, aktiv Einfluss zu nehmen. Im Kirchenkreis Eder war die Wahlbeteiligung mit 25,4 Prozent weniger stark, variierte aber innerhalb der Orte zwischen 12,3 und 54,9 Prozent. Dekanin Eva Brinke-Kriebel zeigte sich erfreut über die hohe Beteiligung im Twiste-Eisenberg, während auch Dekanin Petra Hegmann vom Kirchenkreis Eder insgesamt mit dem Verlauf zufrieden war.
Die Aufgaben der neuen Kirchenvorstände
Die gewählten Kirchenvorstände werden die Kirchengemeinden gemeinsam mit den Pfarrern oder Pfarrerinnen über die nächsten sechs Jahre leiten. Sie tragen Verantwortung für Haushalt, Gebäude, Gottesdienste, den Konfirmanden-Unterricht, Feste und Personalangelegenheiten. Dieser Sachverhalt wird durch EKKW unterstrichen, wo betont wird, dass die Vorstände auch Gemeinschaft schaffen und den Glauben Raum geben sollen.
Besonders spannend ist die Möglichkeit, online an den Wahlen teilzunehmen, die bei der letzten Wahl vor sechs Jahren bereits 43 Prozent der Stimmen ausmachte. Diese Form der Stimmabgabe spricht vor allem jüngere Wählergruppen an und wird künftig als attraktiv für alle Generationen angesehen. Neben der Online-Wahl sind auch Urnen- und Briefwahlen möglich, um die Teilnahme zu fördern, was von Polyas empfohlen wird.
Mitbestimmung durch alle Altersgruppen
In der EKKW dürfen Personen ab 14 Jahren an den Wahlen teilnehmen, was zeigt, dass die Kirche auch die Stimme der jungen Generation ernst nimmt. Diakonin Esther Koch, Fachreferentin für Kirchenvorstandsarbeit, weist auf die aktive Mitgestaltung der Gemeinde durch verantwortungsbewusste Wähler hin. Die neuen Vorstandsmitglieder werden in den kommenden Gottesdiensten namentlich vorgestellt.
Nach einer einwöchigen Einspruchsfrist können die neuen Vorstände ihr Amt üblicherweise am 1. Advent antreten. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die neue Zusammensetzung der Vorstände auf die Gemeinden auswirken wird. Hoffentlich werden viele Mitglieder aktiv mitarbeiten und so neue Impulse für die Kirchengemeinden setzen.