Rauchen am Arbeitsplatz: Diese Regeln müssen Sie kennen!

Erfahren Sie, wie Raucherpausen rechtlich geregelt sind, wann Ausstempeln notwendig ist und wie Unternehmen damit umgehen.
Erfahren Sie, wie Raucherpausen rechtlich geregelt sind, wann Ausstempeln notwendig ist und wie Unternehmen damit umgehen. (Symbolbild/NAGW)

Rauchen am Arbeitsplatz: Diese Regeln müssen Sie kennen!

Wiesbaden, Deutschland - In der aktuellen Diskussion um Raucherpausen am Arbeitsplatz gibt es in vielen Unternehmen Unklarheiten und Streitigkeiten. Besonders die Frage, ob Beschäftigte für ihre Rauchpausen ausstempeln müssen, sorgt für Aufregung. Laut Antenne AC gelten Raucherpausen als reguläre Unterbrechung der Arbeitszeit. Dies bedeutet, dass Mitarbeitende sich bei einem bestehenden Zeiterfassungssystem abmelden und gegebenenfalls ausstempeln müssen.

Ein bisschen Hintergrundwissen dazu: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt zwar Höchstarbeitszeiten und Pausenzeiten, aber spezielle Regelungen für Raucherpausen fehlen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgesehen, die auch für Raucher genutzt werden kann. Für weitere, nicht gesetzlich geregelte Rauchpausen gibt es jedoch keine Verpflichtung, und Arbeitgeber könnten diese auch verbieten, so Forum Verlag.

Das Ausstempeln und die Relevanz der Dokumentation

Geht man auf die rechtlichen Details ein, so ist festzustellen, dass Arbeitgeber die Möglichkeit haben, Raucherpausen als unverhältnismäßigen Arbeitszeitbetrug zu werten, wenn sie nicht zufriedenstellend erfasst werden. Gerichte haben in der Vergangenheit entschieden, dass Unternehmen Mitarbeitenden kündigen können, wenn sie sich nicht an die Vorschriften halten. Eine deutliche Regelung der Raucherpausen ist also unabdingbar, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Betriebsvereinbarungen können hier eine wichtige Rolle spielen. Diese sollten unter anderem die Pflicht zum Ausstempeln sowie die maximale Anzahl und Dauer der Raucherpausen festlegen. Dazu kommt die Pflicht der Gleichbehandlung zwischen rauchenden und nichtrauchenden Mitarbeitenden, um Spannungen innerhalb des Teams zu vermeiden. Schließlich sollten auch Gesundheitsförderungsprogramme zur Rauchentwöhnung in Betracht gezogen werden, um die Abhängigkeit von Raucherpausen zu reduzieren, berichtet Kanzlei Hasselbach.

Rauchen und Gesundheitsschutz

Ein weiterer zentraler Punkt ist der Gesundheitsschutz, der besonders den Nichtrauchenden zugutekommt. Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass kein Tabakrauch in die Atemluft von Nichtrauchern gelangt. Dies kann durch geschützte Raucherzonen oder ein vollständiges Rauchverbot in sensiblen Bereichen, wie etwa Krankenhäusern, erfolgen. Ob dies rechtlich gesehen zulässig ist, hängt jedoch von der sachlichen Begründung und der Verhältnismäßigkeit ab, ist jedoch im Allgemeinen rechtlich angreifbar, wenn es als übertrieben gilt.

Fazit: Die rechtliche Lage rund um Raucherpausen ist kompliziert und bedarf einer klaren und transparenten Regelung in jedem Betrieb. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten gemeinsam an klaren Vereinbarungen arbeiten, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten fair behandelt werden und gleichzeitig der Gesundheitsschutz respektiert wird.

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OrtWiesbaden, Deutschland
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