Achtung! Ungebetene Vertreter dringen in Niedersachsen in Wohnungen ein!

In Niedersachsen berichten Verbraucher über aggressive Haustürverkäufe. Experten raten zu Vorsicht und Aufklärung über Rechte.

In Niedersachsen berichten Verbraucher über aggressive Haustürverkäufe. Experten raten zu Vorsicht und Aufklärung über Rechte.
In Niedersachsen berichten Verbraucher über aggressive Haustürverkäufe. Experten raten zu Vorsicht und Aufklärung über Rechte.

Achtung! Ungebetene Vertreter dringen in Niedersachsen in Wohnungen ein!

In Niedersachsen kam es kürzlich zu einem brisanten Vorfall, der viele Verbraucher aufmerken lassen sollte. Zwei Mitarbeiter einer Marketing GmbH drangen in die Wohnung eines Verbrauchers ein, um einen Router zu prüfen und schlossen ungefragt ein Festnetztelefon an. Der betroffene Verbraucher wehrte sich jedoch erfolgreich und forderte die Vertriebler auf, die Wohnung zu verlassen, was auch gelang. Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, macht auf das häufig aggressive Verhalten von Vertriebsmitarbeitenden aufmerksam, das in solchen Situationen zu beobachten ist. Diese Vorfälle verdeutlichen die Risiken, die mit Haustürgeschäften verbunden sind, da unrechtmäßiger Zutritt zur Wohnung strafbar sein kann. Besonders bedenklich ist, dass in vielen Fällen ältere und alleinstehende Menschen von geschulten Vertretern angesprochen werden, die oft unvorbereitet auf solche Angebote reagieren und zu unüberlegten Entscheidungen verleitet werden, wie vzhh.de berichtet.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher Vorsicht bei Haustürgeschäften. Bevor man einem Vertreter Zutritt gewährt, sollte man sich dessen Dienstausweis zeigen lassen und die Informationen über ihn über die Rufnummer des Telekommunikationsanbieters verifizieren. Ein QR-Code mit weiteren Informationen kann ebenfalls zur Vertrauensbildung beitragen. Besonders wichtig: Verbraucher sollten sich nicht unter Druck setzen lassen, sondern in Ruhe Angebote vergleichen und verschiedene Möglichkeiten einholen, bevor sie einen Vertrag unterzeichnen. Auf keinen Fall sollte man auf einem Tablet unterschreiben, wenn der Inhalt nicht vollständig sichtbar ist. Es gilt, stets aufmerksam zu sein!

Rechte der Verbraucher

Wenn es doch zu einem Vertragsabschluss kommt, haben die Verbraucher dennoch bestimmte Rechte. Laut verbraucherzentrale.de beträgt die Widerrufsfrist in der Regel 14 Tage ab Vertragsschluss. Bei Kauf von Produkten beginnt die Frist erst mit der Lieferung der Ware. Sollte jedoch keine Information über das Widerrufsrecht gegeben worden sein, verlängert sich die Frist auf ein ganzes Jahr plus 14 Tage. Der Widerruf muss schriftlich erklärt werden – idealerweise per Einschreiben, da eine einfache Rücksendung der Ware nicht ausreicht, um den Vertrag für ungültig zu erklären. Darüber hinaus sollten Verbraucher darauf achten, den Vertrag genau zu lesen, um spätere Komplikationen zu vermeiden.

In Anbetracht dieser Informationen ist es mehr denn je ratsam, sich auch bei vermeintlich attraktiven Haustürgeschäften nicht unter Druck setzen zu lassen. Eine informierte Entscheidung kann helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Die Verbraucherzentralen stehen bei Fragen und zur Klärung von Unklarheiten telefonisch, vor Ort und auch via Video beratend zur Seite.