Ein kriminelles Duo aus dem Ammerland hat die Polizeibehörden auf Trab gehalten – und das nicht ohne Grund. Wie NWZonline berichtet, steht der Verdacht im Raum, dass sie in einem Oldenburger Geschäft Spielzeug im großen Stil entwendet haben. Die beiden Diebe, ein 25-jähriger Mann und eine 27-jährige Frau aus Westerstede, boten die gestohlenen Waren über ein Kleinanzeigenportal im Internet an.
Die Ermittlungen wurden durch einen Hinweis eines großen Spielwarengeschäfts in Oldenburg angestoßen, wo über mehrere Wochen hinweg immer wieder Diebstähle festgestellt wurden. Die Mitarbeiter des Ladens hatten eine auffällige Übereinstimmung zwischen den gestohlenen Artikeln und den Online-Angeboten erkannt und die Polizei informiert. Diese hatte das Duo bereits länger im Visier und nahm nun eine Durchsuchung ihrer Wohnungen vor.
Durchsuchung und Fundstücke
Bei der Durchsuchung fanden die Beamten mehrere Hundert Gegenstände – darunter originalverpackte Spielwaren und Fahrräder – mit einem geschätzten Gesamtwert von etwa 15.000 Euro. Aufgesehen von diesen Funden geht die Polizei davon aus, dass hier nicht der erste Diebstahl begangen wurde. Wiederholte Taten und möglicherweise auch Diebstähle in anderen Geschäften stehen im Raum. Erfreulicherweise gibt es keine Hinweise auf einen Einbruch oder die Beteiligung eines Ladenmitarbeiters an diesen Machenschaften.
Ein weiterer Aspekt, den die Ermittler im Auge behalten, ist die Möglichkeit, die über das Kleinanzeigenportal verkauften Waren zurückzuverfolgen. Hierbei könnte es auch für Käufer übel enden: Wenn sie wissentlich oder aufgrund verdächtiger Umstände gestohlene Ware erwerben, könnte gegen sie der Vorwurf der Hehlerei laut werden. Hehlerei, das ist ein Straftatbestand gemäß § 259 StGB und umfasst den Ankauf oder das Absetzen von Sachen, die aus einer rechtswidrigen Tat stammen.
Rechtliche Konsequenzen und Beratung
Wie Rechtsanwalt Erhard erklärt, kann die Strafe bei Hehlerei bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe betragen. In schweren Fällen drohen sogar bis zu zehn Jahre. Bei dem Tatbestand müssen die Käufer sich bewusst sein, dass sie möglicherweise an illegalen Geschäften teilnehmen. Einige Anzeichen könnten ausreichen, um als verdächtig zu gelten. Die betroffenen Käufer haben jedoch rechtliche Möglichkeiten: Sie genießen die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung und sind berechtigt, ihre Aussagen zu verweigern.
Die Polizei ruft daher zur Mithilfe auf: Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Oldenburg zu melden, besonders wenn sie den Verdacht haben, gestohlene Ware erworben zu haben. Das sich abzeichnende Netzwerk aus Diebstahl und Hehlerei in der Region sollte nicht unterschätzt werden – es ist an der Zeit, dem ein Ende zu setzen.