Die Müllgebühren im Ammerland stehen ab Januar 2024 vor einer moderaten Erhöhung. Ein Blick auf die Entwicklungen zeigt, dass sowohl gestiegene Dienstleistungskosten als auch die neue CO2-Abgabe als Hauptgründe für diese Anpassung ins Spiel kommen. Michael Hauschke, Chef der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB), hebt hervor, dass zudem die geänderte Zinspolitik der Europäischen Zentralbank zu geringeren Erträgen führt. Die letzte Anpassung der Gebühren liegt bereits drei Jahre zurück, sodass die kommende Erhöhung nicht ganz unerwartet kommt.
Die neue Preisstruktur sieht für die meisten Privathaushalte einen Anstieg von 89 Cent pro Monat vor. Die aktuellen Kosten für eine 60-Liter-Restmülltonne, die alle zwei Wochen geleert wird, belaufen sich auf 69,36 Euro pro Jahr. Ab Januar 2024 wird dieser Tarif um 7,56 Euro auf insgesamt 76,92 Euro pro Jahr steigen. Auch die Biotonne bleibt nicht verschont – deren Kosten steigen um 3,12 Euro und belaufen sich dann auf 38,94 Euro pro Jahr. Zusammengefasst ergibt sich damit eine jährliche Gesamterhöhung von 10,68 Euro.
Kostenübersicht und Vergleich mit anderen Regionen
Diese Preisänderungen treffen auch auf weitere Posten zu, etwa die Restabfallbeistellsäcke, deren Preis von 5 auf 6 Euro steigt, sowie die Gartenabfallbeistellsäcke, die von 3 auf 4 Euro angehoben werden. Für bereits gekaufte Säcke besteht jedoch die Möglichkeit, diese bis 2026 aufzubrauchen. Auch bei den Kleinanlieferungen gibt es Preisanpassungen. Ein Viertel-Kubikmeter kostet dann 8 Euro, während für einen ganzen Kubikmeter ab dem 1. Januar 32 Euro zu berappen sind. Die Gebühren für gewerbliche Betriebe werden um 7,05 % über alle Containergrößen angehoben.
Im Vergleich ist der Standardhaushalt im Ammerland mit 115,56 Euro pro Jahr insgesamt besser dran als in Oldenburg, wo der Betrag etwa 30 Euro höher liegt, und im Landkreis Oldenburg, wo immerhin 183,60 Euro für die kleinste Einheit (80-Liter-Tonne) fällig werden. Die Abholung von Sperrmüll bleibt weiterhin kostenlos, und auch die Papierabholung bleibt gebührenfrei.
Die Rolle der CO2-Abgabe
Hinter der Preiserhöhung steckt vor allem die neue CO2-Abgabe, die ab Januar 2024 für thermisch verwertete Abfälle gilt. Diese Regelung resultiert aus einer Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, die 2023 vom deutschen Parlament beschlossen wurde. Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen sind verpflichtet, eine Steuer von 45 Euro pro Tonne Abfall zu zahlen, die ab 2025 auf 55 Euro steigt. Kritiker jedoch äußern Bedenken, da relevante Abfallschlüsselnummern in den entsprechenden Tabellen fehlen, was zu Preisanstiegen führen könnte.
Experten des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) befürchten, dass die CO2-Bepreisung nicht der richtige Weg ist, um die fossilen CO2-Emissionen zu reduzieren. Auch wenn eine allgemeine Unterstützung für Klimaschutz besteht, wird die Umsetzung als unangemessen erachtet. Kommunale Entsorger planen, diese Teuerungen in Form höherer Abfallgebühren auszugleichen. Der Landkreis Nordwestmecklenburg plant eine Erhöhung von 10 Euro pro Tonne, was auch in Vorpommern-Rügen erwogen wird.
Die Diskussion um die CO2-Abgabe ist Teil eines größeren Klimaschutzplans, der auch durch das Gesetz über den nationalen Handel für Brennstoffemissionszertifikate unterstützt wird. Der Klimaexperte Dr. Jens Thieme von ALBA Supply Chain Management sieht in dieser Abgabenregelung jedoch auch eine Chance zur Lenkung in Richtung Abfallvermeidung und -vorsortierung. Die Verwirrung um den genauen Anwendungsbereich der Abgabe bleibt jedoch bestehen und stellt eine Herausforderung für die anstehenden Preisanpassungen dar.