Cookies sind aus der digitalen Welt nicht mehr wegzudenken, und doch gibt es immer wieder Diskussionen über ihre Verwendung. Auf der Website der Oldenburger Online Zeitung wird erklärt, dass Cookies kleine Textdateien sind, die auf dem Rechner abgelegt und vom Browser gespeichert werden. Sie verbessern die Nutzerfreundlichkeit, Effektivität und Sicherheit des Angebots. Dabei richten sie keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Die Mehrheit der verwendeten Cookies sind „Session-Cookies“, die nach dem Besuch automatisch gelöscht werden. Einige Cookies bleiben jedoch auf dem Endgerät gespeichert, bis sie manuell gelöscht werden. Diese gespeicherten Cookies ermöglichen die Wiedererkennung des Browsers bei einem nächsten Besuch. Allerdings kann die Deaktivierung von Cookies die Funktionalität der Website einschränken, was die Nutzerfreundlichkeit beeinträchtigen könnte. Notwendige Cookies, die für elektronische Kommunikationsvorgänge oder bestimmte Funktionen wie die Warenkorbfunktion erforderlich sind, werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert, da der Websitebetreiber ein berechtigtes Interesse an ihrer Speicherung hat. Weitere Informationen zu anderen Cookies, wie etwa zur Analyse des Surfverhaltens, sind in der Datenschutzerklärung zu finden. Wer mehr erfahren möchte, kann dies unter diesem Link nachlesen.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung und der zunehmenden Bedeutung von Datenschutz sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Cookies im Wandel. Die EU-Kommission plant Änderungen zur Vereinfachung der Cookie-Einstellungen für Internetnutzer. Zukünftig soll eine allgemeine Einstellung im Browser ausreichen, um die Verarbeitung persönlicher Daten zu erlauben. Webseiten müssten dann nicht mehr um Erlaubnis für jede einzelne Datenverarbeitung fragen. Für bestimmte, harmlose Aktivitäten soll keine Zustimmung mehr erforderlich sein. Diese Vorschläge stoßen jedoch auf Widerstand von Datenschützern, insbesondere in Bezug auf die Einstufung von Daten als „personenbezogen“. Auch die geplante Verarbeitung von mehr Daten durch KI-Modelle, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht, wird kritisch betrachtet. Die Vorschläge werden zurzeit unter den 27 EU-Staaten und im Europaparlament verhandelt, wobei Widerstand von Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen angekündigt wurde. Weitere Details zu diesen Entwicklungen können in dem Artikel der Zeit nachgelesen werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Cookies

Am 01. Dezember 2021 trat das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) in Kraft, das ursprünglich als TTDSG bekannt war. Dieses Gesetz ergänzt die DSGVO und regelt den Zugriff auf Daten auf Endgeräten, insbesondere in Bezug auf Cookies. Es vereint Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und setzt Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie um. Vor dem TDDDG gab es viele Unklarheiten über die Regelungen für Cookies, das alte TMG forderte ein Opt-Out für die Einwilligung, was immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen führte. Mit dem TDDDG wird nun klargestellt, dass die Speicherung und der Zugriff auf Informationen nur mit Einwilligung des Nutzers zulässig sind, es sei denn, sie sind unbedingt erforderlich, um einen vom Nutzer gewünschten Dienst bereitzustellen.

Zu den technischen notwendigen Cookies zählen beispielsweise solche, die für die Sitzungsverwaltung erforderlich sind. Cookie-Banner müssen klare Informationen bieten, die Einwilligung muss einfach zugänglich sein, und es darf keine Beeinflussung zur Zustimmung geben. Bei nicht-einwilligungsbedürftigen Cookies ist keine Zustimmung erforderlich, jedoch muss die Nutzung in den Datenschutzhinweisen erwähnt werden. Verstöße gegen das TDDDG können mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Die Zuständigkeit für die Durchsetzung des TDDDG liegt bei den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder. Eine erste Verurteilung wegen eines rechtswidrigen Cookie-Banners hat bereits stattgefunden, was die Bedeutung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen eindrücklich unterstreicht. Für weiterführende Informationen zu diesen Themen lohnt sich ein Blick auf die Quelle von Dr. Datenschutz.