In Ammerland wird derzeit ein starker Protest gegen die Ausweisung neuer Windkraftflächen laut. Am 14. November 2025 fanden sich etwa 100 besorgte Bürger vor der Sitzung des Umweltausschusses ein, um ihrem Unmut über die geplanten Windkraftanlagen Ausdruck zu verleihen. Die Bürger hielten Plakate, auf denen ihre Standpunkte deutlich wurden. Besonders die zwei neu ausgewiesenen Gebiete in Apen, Klauhörn und Westermoor sorgten für heftige Ablehnung unter den Anwohnern. Der Landkreis Ammerland hat insgesamt 29 Gebiete benannt, um die Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes (WindBG) zu erfüllen, welches die Bereitstellung von Flächen für Windkraft an Land beschleunigen soll, wie bundeswirtschaftsministerium.de berichtet.

Der Umweltausschuss musste aufgrund der hitzigen Debatte die Einwohnerfragestunde ans Ende der Sitzung verschieben, um den Bürgern ausreichend Raum zu geben, ihre Anliegen zu äußern. Kreistagsabgeordnete betonten die Notwendigkeit der Flächenausweisung zur Vermeidung von „Super-Privilegierungen“, die weniger Gestaltungsspielraum für den Landkreis nach sich ziehen könnten. Der Ton zwischen Bürgern und Ausschussmitgliedern war angespannt; viele Anwohner äußerten ihre Bedenken insbesondere in Bezug auf die Vogelarten in den betroffenen Gebieten, darunter der Rotmilan und der Seeadler.

Wichtige Details zu den Windkraftprojekten

Gemäß den Vorgaben des WindBG muss der Landkreis Ammerland mindestens 1,29 Prozent seiner Flächen für Windenergie ausweisen. Derzeit stehen bereits 1,42 Prozent für Windkraft zur Verfügung, was Bedenken aufwirft, dass der geplante Fortschritt nicht ausreicht. Bis Ende 2032 müssen 938 Hektar bereitgestellt werden, und die neuen Windkraftanlagen sollen 200 Meter hoch sein mit einem Rotordurchmesser von 75 Metern. Ein Abstand von 600 Metern zur nächsten Wohnbebauung ist vorgeschrieben. Diese Angaben wurden während der Sitzung diskutiert, wo auch die Bürgermeinungen zu Moorflächen und Moorschutz eine entscheidende Rolle spielten.

Zusätzlich zum technischen Aspekt der Windkraftbetreibung hebt ein Mitarbeiter des Umweltdezernats, Dr. Thomas Jürgens, die wichtige Rolle der Windenergie hervor sowie die gesetzlich festgelegten Ziele der Bundesregierung: Bis 2032 sollen in Deutschland insgesamt 2 Prozent der Gesamtfläche für Windkraft bereitgestellt werden. Die bereits festgelegten Gebiete im Ammerland umfassen 903,91 Hektar, wodurch zusammen mit den bestehenden Windenergiefeldern eine Gesamtfläche von 1.036,61 Hektar für Windkraft erreicht werden könnte.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und nächste Schritte

Das Wind-an-Land-Gesetz trat bereits am 1. Februar 2023 in Kraft und enthält verbindliche Flächenziele, um die Entwicklung von Windkraftanlagen an Land zu sichern. Neue Regelungen im Baugesetzbuch erleichtern die Genehmigungsverfahren und integrieren diese Flächenziele in das Planungsrecht. Ein neuer § 6 im WindBG ermöglicht Erleichterungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen, was die Vorhaben wesentlich beschleunigen könnte. Davon können besonders die geplanten Windkraftanlagen im Ammerland profitieren, vorausgesetzt die Bürgerbedenken werden ausreichend berücksichtigt.

Auf politischer Ebene ist es wichtig, dass die Ausschussmitglieder Einfluss auf ihre jeweilige Partei nehmen, um rechtliche Anpassungen zu erreichen und mögliche Proteste zu mildern. Für die Planung ist vorgesehen, dass die Unterlagen zwischen dem 15. Dezember und dem 26. Januar öffentlich ausgelegt werden. Die Einwohner haben die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben – eine Gelegenheit, die mehrere Bürger zu nutzen beabsichtigen, um ihre Anliegen konkret vorzubringen.