In Großefehn, einer beschaulichen Gemeinde im Landkreis Aurich, kam es am Samstagmittag, den 26. November 2025, zu einem bedauerlichen Zwischenfall. Eine 42-jährige Frau und ein 45-jähriger Mann wurden während einer Treibjagd von Schrotmunition getroffen, wie NDR berichtet. Die verletzten Spaziergänger benötigten glücklicherweise keinen Krankenwagen, aber die Situation wirft Fragen über die Sicherheit während der Jagd auf.

Die Jägerin, die den Schuss abgab, ist 40 Jahre alt und sieht sich nun einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung gegenüber. Ein Missverständnis bei der ersten Berichterstattung sorgte für Verwirrung, da zunächst von gefährlicher Körperverletzung die Rede war, was inzwischen korrigiert wurde. Solche Vorfälle sind nicht die einzige Herausforderung, der sich die Jagdgemeinschaft gegenüber sieht. Auch Themen wie der Abschuss von Rehen und die Bekämpfung von Nutria, um Deichschutz zu gewährleisten, sind aktuell im Gespräch.

Änderungen in der Jagdgesetzgebung

Das Ereignis in Großefehn fällt in eine Zeit, in der sich die Jagd in Deutschland durch neue Regelungen wandelt. Ab dem 16. Februar 2023 ist die Verwendung von Bleischrot in Feuchtgebieten verboten. Dies ist das Ergebnis einer Änderung der europäischen Chemikalienverordnung, die auch in Deutschland und anderen EU-Staaten gilt, wie Jagdverband informiert. Um diese Regelung wurde ein umfangreiches Konsultationsverfahren durchgeführt, in das auch der Deutsche Jagdverband (DJV) und der europäische Interessenverband FACE involviert waren.

Die Definition von Feuchtgebieten umfasst hier unter anderem Feuchtwiesen und Moorgebiete. Jagende Personen müssen darauf achten, dass sie Schrotmunition mit einem Bleigehalt ab 1 % in diesen speziellen Regionen weder verwenden noch mitführen dürfen. Obwohl das Verbot wirksam und direkt anwendbar ist, gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung, wie Verstöße geahndet werden, denn dies liegt in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Ein weiteres rechtliches Urteil hat ergeben, dass das Mitführen von Bleischrot in Feuchtgebieten nicht automatisch einen Verstoß darstellt, solange keine ziehbaren Hinweise auf eine illegale Nutzung vorhanden sind. Das Urteil des Europäischen Gerichts stellt klar, dass die Strafverfolgungsbehörden dafür verantwortlich sind, eine illegale Verwendung nachzuweisen.

Dieser rechtliche Rahmen kann sowohl für Jäger als auch für die Jagdaufsicht von großer Bedeutung sein. In Anbetracht des jüngsten Vorfalls möchte man hoffen, dass solche tragischen Situationen durch klare Regelungen und ein höheres Sicherheitsbewusstsein bei allen Beteiligten vermieden werden können.

Die Diskussion über die Verwendung von Bleischrot und andere jagdliche Praktiken wird in den kommenden Monaten sicher an Intensität gewinnen. Vor allem im Hinblick darauf, wie sich die Gemeinschaft auf neue Regelungen einstellen und die Sicherheit aller gewährleisten kann.