Böllerverbot zu Silvester: Wo riskierst du Bußgelder bis 10.000 Euro?
In Niedersachsen gelten zu Silvester 2025 lokale Böllerverbote mit hohen Bußgeldern. Erfahren Sie alles über Regeln und Zonen.

Böllerverbot zu Silvester: Wo riskierst du Bußgelder bis 10.000 Euro?
Das Silvesterfeuerwerk wirft auch in Niedersachsen seine Schatten voraus, und so mancher fragt sich, wo das Böllern erlaubt ist und wo nicht. Bis zum kommenden Jahreswechsel 2025/26 sind die Regelungen bezüglich Feuerwerkskörper strenger geworden. Ein flächendeckendes Böllerverbot gibt es zwar nicht, jedoch haben zahlreiche Städte lokale Verbotszonen eingeführt, die für Verwirrung sorgen können. Wie NDR berichtet, drohen bei Verstößen gegen diese Regelungen hohe Bußgelder, die bis zu 10.000 Euro betragen können.
Besonders in einer Zeit, in der Sicherheit und Schutz für viele im Vordergrund stehen, sind die kommunalen Entscheidungen von großer Bedeutung. Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) hat ein landesweites Böllerverbot abgelehnt und setzt mit seinem Ansatz auf lokale Regelungen. So ist das Zünden von Feuerwerkskörpern beispielsweise in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie in Gebieten mit Reet- und Fachwerkhäusern bundesweit verboten.
Böllerverbote in niedersächsischen Städten
Nicht nur Hannover, sondern auch andere Städte haben spezielle Böllerverbotszonen festgelegt. Göttingen hat ein Verbot für Feuerwerkskörper in der gesamten Innenstadt ausgesprochen, während Lüneburg auf die historische Altstadt und ein Naturschutzgebiet verweist. In Braunschweig darf in den Bohlweg-Kolonnaden nicht geböllert werden – hier ist zudem das Mitführen von Glasflaschen untersagt. Die Stadt Hamburg hingegen hat strikte Regelungen in den zentralen Bereichen der Stadt, darunter die Binnenalster und der Rathausmarkt, eingeführt.
Nicht alle Städte folgen diesem Trend, wie beispielsweise Oldenburg und Wolfsburg, die sich lediglich an die bundesweiten Regelungen halten. An manchen Orten, wie in Bremen, sind sogar lokale Regelungen mit einem Böller- und Raketenverbot an der Schlachte und anderen Bereichen in Kraft, wo Bußgelder bis zu 5.000 Euro drohen können, wie die Kreiszeitung ausführlich beschreibt.
Sicherheitsaspekte und Besonderheiten
Im Hinblick auf Sicherheitsaspekte haben viele Kommunen erweiterte Regelungen eingeführt. Alljährlich erlassen die Stadtverwaltungen Allgemeinverfügungen und stellen interaktive Karten bereit, die die Die Zonen zeigen, wo das Zünden von Feuerwerk gestattet ist oder eingeschränkt wird. Die Bundesländer haben hierfür klare Richtlinien, die von Stadt zu Stadt variieren können. Dadurch wird nicht nur die Sicherheit erhöht, sondern auch der Schutz von empfindlichen Bereichen gewährleistet, erklärt RND.
Für alle Feuerwerksliebhaber gilt: Das Böllern ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt und ist zudem nur für Personen ab 18 Jahren zutreffend. Die Beschränkungen zielen darauf ab, öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, und bei Verstößen sind die Strafen nicht zu unterschätzen. Zusätzlich zur Bußgeldhöhe können sogar Feuerwerkskörper beschlagnahmt oder Platzverweise ausgesprochen werden.
Die Diskussion um ein generelles Böllerverbot bleibt unterdessen aktuell und zeigt, wie wichtig den Menschen Sicherheit an Silvester ist. Neben einer Petition in Niedersachsen, die ein generelles Verbot fordert, plant man in vielen Städten, die Sicherheitsvorkehrungen zum Jahreswechsel auch in Zukunft weiter zu verstärken. So könnte eine ruhige und sichere Feier an Silvester für alle in den Vordergrund treten.