In Diepholz geht es rund um das Thema Schwimmbad-Neubau: Am 25. Januar 2026 steht hier der erste Bürgerentscheid auf der Tagesordnung. Der Grund? Die Bürgerinnen und Bürger wollen sich aktiv an der Gestaltung ihres Freizeitangebots beteiligen.
Angestoßen wurde das Bürgerbegehren von den Initiatorinnen Angela Bredemeyer, Martina Volbert und Sonja Behnisch, die mit einem eindrucksvollen Ergebnis von 3.352 gesammelten Unterschriften aufwarten können. Diese Zahl übersteigt die erforderlichen 1.408 Unterschriften deutlich, die für das Bürgerbegehren notwendig waren. Laut der örtlichen Zeitung Kreiszeitung waren die Unterschriften innerhalb von sechs Monaten an verschiedenen Orten in Diepholz gesammelt worden, darunter Wochenmärkte und öffentliche Veranstaltungen.
Forderungen für die Zukunft
Das Bürgerbegehren hat klare Forderungen: Die Initiatoren setzen sich für einen Ausbau des Außenbereichs des geplanten Allwetterbads ein. Konkret wünschen sie sich sechs 50-Meter-Bahnen anstelle von vier 25-Meter-Bahnen sowie eine zusätzliche Sprunganlage mit verschiedenen Sprungbrettern. Solche Verbesserungen könnten das Freizeitangebot in der Region erheblich aufwerten und wären eine Antwort auf die jahrzehntelange Vernachlässigung der bestehenden Schwimmbäder wie dem Freibad im Müntepark und dem Hallenbad Delfin, die seit 30 Jahren nicht modernisiert worden sind.
Bürgermeister Florian Marré hat die Unterschriften entgegen genommen und den weiteren Ablauf der Unterschriftenprüfung erläutert. Alle wahlberechtigten Haushalte in Diepholz werden rechtzeitig Wahlbenachrichtigungen und Informationsbroschüren erhalten, um gut informiert an dem Entscheid teilnehmen zu können.
Bedeutung des Bürgerentscheids
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bürgerentscheid sind klar. Damit der Beschluss angenommen wird, müssen mehr als 20% der wahlberechtigten Bürger, also etwa 2.800 Menschen, mit „Ja“ stimmen. Dies bedeutet, dass nicht nur die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidend ist, sondern auch die absolute Zahl der Zustimmung. Wird diese Marke nicht erreicht, hat der Gemeinderat das letzte Wort über die Umsetzung der Pläne.
Die Verwaltung hat das Bürgerbegehren bereits als formal zulässig erklärt. Am 1. Dezember 2025 wird voraussichtlich der Abstimmungstermin festgelegt. Der Entscheid könnte Ende Januar oder Anfang Februar 2026 stattfinden, mit einem Ergebnisbericht an den Stadtrat, der im März 2026 erfolgen soll. Interessanterweise könnte der Stadtrat seine Position vor dem Bürgerentscheid auch noch anpassen, falls neue Beschlüsse die Wünsche des Begehrens berücksichtigen.
Um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken, sind Bürgerentscheide und Bürgerbegehren in Deutschland ein durchaus gängiges Verfahren, wie auf im.baden-wuerttemberg.de beschrieben wird. Die Bürger genießen hier ein Recht, das es ihnen ermöglicht, über zentrale Fragen wie den Bau oder die Schließung von Schwimmbädern abzustimmen.
Wir dürfen gespannt sein, wie sich dieser Prozess entwickeln wird und welche Entscheidungen die Diepholzer Bürgerinnen und Bürger treffen werden. Eines ist sicher: Es liegt viel auf dem Spiel für die Zukunft des Schwimmbadangebots in Diepholz.