Heute ist der 11.02.2026 und der Deutsche Wetterdienst hat weiterhin vor Glatteisgefahr in verschiedenen Regionen Deutschlands gewarnt. Besonders betroffen sind der Norden und Nordosten des Landes. In der Nacht auf Mittwoch sowie am Mittwochvormittag sind übergreifende Regenfälle zu erwarten, die die Situation weiter verschärfen könnten. Regionen wie Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sehen sich aufgrund gefrorener Böden einer erhöhten Glatteisgefahr ausgesetzt. Autofahrer sind angehalten, vorausschauend zu fahren, genügend Abstand zu halten und sich vor Fahrtantritt über die aktuellen Straßensituationen zu informieren. Interessanterweise bietet der ADAC Pannenhilfe an, warnt jedoch, dass längere Wartezeiten möglich sind.

Im Fernverkehr der Deutschen Bahn sind derzeit keine witterungsbedingten Störungen gemeldet, und auch die deutschen Flughäfen berichten von keinen Behinderungen durch Schnee und Eis. Dennoch ist die Situation in Niedersachsen und anderen Bundesländern angespannt, da Streusalz aufgrund der winterlichen Bedingungen teilweise knapp geworden ist. Vom 9. bis 11. Februar sind eingeschränkte Winterdienste sowie gesperrte Tunnel und Brücken zu erwarten. Zudem hat die Gewerkschaft Verdi Warnstreiks bei den Landesstraßenbauverwaltungen angekündigt, was in Niedersachsen und Bremen zu weiteren Einschränkungen führen könnte.

Winterdienst und Verkehrssicherheit

Winterdienst und Verkehrssicherheit sind eng miteinander verbunden. Geräumte und gestreute Flächen tragen erheblich dazu bei, das Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmenden zu senken. Glatteis entsteht häufig bei gefrierendem Regen, überfrierender Nässe oder feuchten Fahrbahnen, besonders wenn die Temperaturen fallen. Gefährliche Stellen sind oft Brücken, Schattenlagen und wenig befahrene Straßen. Jährlich kommt es in Deutschland zu einigen tausend Glatteisunfällen, die häufig auf zu hohe Geschwindigkeit, zu geringen Sicherheitsabstand und Fehleinschätzungen der Fahrbahnverhältnisse zurückzuführen sind.

Der öffentliche Winterdienst ist in Deutschland auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene organisiert. Während Autobahnen durch einen Betriebsdienst geräumt und gestreut werden, gelten innerorts spezifische Straßenreinigungssatzungen und Winterdienstsatzungen. Diese regeln die Räum- und Streuzeiten, die üblicherweise an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr liegen. Gemeinden sind verpflichtet, Straßen und Wege so zu unterhalten, dass keine vermeidbaren Gefahren entstehen, können jedoch diese Pflicht auf Grundstückseigentümer übertragen.

Bußgelder im Winter

Bei winterlichen Bedingungen müssen Autofahrer besonders vorsichtig sein, da Bußgelder bei Verstößen in diesen Situationen deutlich steigen können. Typische Verstöße umfassen unangepasste Geschwindigkeit, zu geringen Abstand und Ablenkungen, wie beispielsweise durch das Handy. Der Bußgeldkatalog 2026 sieht abgestufte Sanktionen vor, die je nach Gefährdung und Sachschaden variieren. Beispielsweise kann das Fahren ohne Winterreifen mit 60-120 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden, während unangepasste Geschwindigkeit mit bis zu 200 Euro und einem möglichen Fahrverbot bestraft werden kann.

Winterverstoß-Bußgelder sollen nicht nur bestraften, sondern auch Unfälle vermeiden. Das Unfallrisiko steigt bei unangepasster Geschwindigkeit um bis zu 60%. Daher ist es ratsam, geeignete Winter- oder Ganzjahresreifen mit ausreichender Profiltiefe zu verwenden und Schnee vom Fahrzeugdach zu entfernen, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Grundstückseigentümer haben zudem eine Streupflicht, und bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder.

In Anbetracht dieser Herausforderungen ist es für alle Verkehrsteilnehmenden wichtig, sich der winterlichen Bedingungen bewusst zu sein und verantwortungsvoll zu handeln. Nur so kann das Risiko von Unfällen minimiert und die Sicherheit auf den Straßen erhöht werden. Weitere Informationen über Gefahrenstellen und Maßnahmen finden sich im „Glatteis-Guide”. Für detaillierte Informationen über Winterdienst und Verkehrssicherheit besuchen Sie bitte die Bundesverkehrsportal sowie den Bußgeldkatalog.