Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem brisanten Vergewaltigungsprozess ein Urteil des Landgerichts Göttingen aufgehoben. Wie HNA berichtet, liegt der Fall nun wieder auf dem Tisch, nachdem der BGH „durchgreifende Rechtsfehler“ im ursprünglichen Urteil festgestellt hat. Der neue Prozess hat bereits begonnen und dürfte die Gemüter in Göttingen weiter erhitzen.

Thema der Verhandlung ist ein 26-jähriger Angeklagter, der im Juli 2024 wegen Vergewaltigung und Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Strafe von zehn Jahren gepocht, und auch das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Dezember 2023 zwei Frauen in Göttingen vergewaltigt hatte. Die erste Tat ereignete sich in der Damentoilette einer Bar, wo die Frau gewaltsam zurückgedrängt und gewürgt wurde. Bei der zweiten Tat, die im Iduna-Zentrum stattfand, wollte das Opfer zunächst Kokain kaufen und wurde dann brutal entkleidet und vergewaltigt.

Rechtsfragen und Beweise im Fokus

Eine entscheidende Quelle der Kritik des BGH war die unzureichende Prüfung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten, die möglicherweise durch Alkoholkonsum beeinträchtigt war. „Das Landgericht hat die Angaben des Angeklagten zu seinem Alkoholkonsum nicht ausreichend überprüft“, so die BGH-Entscheidung. Bei dem Prozess kam heraus, dass der Angeklagte am 15. Dezember 2023 in verschiedenen Lokalen Bier, Whisky-Cola und Jägermeister konsumiert hatte. Trotz dieser wichtigen Erkenntnisse stellte das Landgericht fest, dass seine Steuerungsfähigkeit aufgrund dieser Intoxikation stark vermindert war.

Diese Beweiswürdigung wurde vom BGH als lückenhaft angesehen. Der BGH hob deshalb die Feststellungen auf und ordnete eine neue Verhandlung und Entscheidung an, was auch bedeutet, dass die angeordnete Unterbringung in einer Entziehungsanstalt als rechtsfehlerhaft angesehen wurde. Hierbei betonte der BGH, dass Strafausspruch und Unterbringung unabhängig voneinander festgelegt werden sollten.

Kommende Entwicklungen im Verfahrensgang

Die neuen Entwicklungen werfen zudem Licht auf die Vorwürfe, die gegen das Landgericht erhoben wurden. Der BGH kritisierte nicht nur die unzureichende Prüfung des Alkoholkonsums, sondern stellte auch fest, dass die Beweiswürdigung in der gesamten Urteilsfindung Mängel aufwies. Somit bleibt abzuwarten, wie der neue Prozess verlaufen wird und welche Strafe letztlich für den Angeklagten festgelegt wird. Die Revision wurde sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Angeklagten eingelegt, was auf einen intensiven Rechtsstreit hindeutet.

Insgesamt zeigt dieser Fall, wie wichtig eine akkurate Beweisführung und Rechtsanwendung in solchen schweren Angelegenheiten ist. Die Öffentlichkeit wird mit Spannung verfolgen, wie sich dieser dramatische Rechtsfall weiter entfaltet.