In Göttingen sorgt eine dramatische Wohnsituation für Aufregung: Eine Mieterin aus einem Wohnblock in der Groner Landstraße sieht sich mit gravierenden Problemen konfrontiert, erhält jedoch keine Unterstützung von der Stadt. Laut NDR hat das Verwaltungsgericht kürzlich einen Eilantrag abgewiesen, der die Notunterbringung der Mieterin und ihrer vier Kinder beantragte. Die Begründung war, dass das Wohnraumschutzgesetz in diesem Fall nicht greift.
Die Anwälte der betroffenen Mieterin hatten beantragt, die Wohnung für unbewohnbar zu erklären, da die Wohnung stark von Schimmel befallen ist und die Heizungsanlage im gesamten Wohnblock nicht funktioniert. Dennoch argumentierte das Gericht, dass die Mieterin selbst dem Schimmelproblematik entgegenwirken könne, was das Urteil stark in Frage stellt. Anwalt Sven Adam reagierte auf die Entscheidung mit Unverständnis und wies darauf hin, dass die Mieterin sich kein Gutachten leisten kann, um die Mängel nachzuweisen.
Schleichende Missstände
Die Probleme in dem Wohnblock sind alles andere als neu. Es wird geschätzt, dass zwischen 700 und 900 Menschen in dem Gebäude leben, viele von ihnen sind auf Sozialhilfe angewiesen. Die Eigentümerstruktur ist ebenso prekär, da die meisten Wohnungen einer insolventen Gesellschaft gehören. Das lässt die Stadt unter Druck geraten, denn um die Zustände zu verbessern, wäre ein Kauf des Wohnblocks nötig, wofür jedoch die finanziellen Mittel fehlen.
Die Mieterin erhielt Ende Oktober eine fristlose Kündigung, kann die Wohnung jedoch vorerst weiter bewohnen. Die schlechten Lebensbedingungen entziehen sich bereits seit einiger Zeit der juristischen Klärung und beschäftigen diverse Gerichte. Ein weiterer Mieter gewann bereits einen Rechtsstreit, nachdem sein Wohnungsschloss ohne Ankündigung ausgetauscht wurde, ein Beispiel für die chaotischen Verhältnisse.
Die gesellschaftliche Dimension
Die aktuellen Geschehnisse werfen ein Schlaglicht auf die Schwierigkeiten, mit denen viele Menschen in ähnlichen Wohnverhältnissen kämpfen. Während die Stadt die Verantwortung abschiebt, bleibt die Mieterin vor allem auf ein gutes Händchen in der anstehenden Suche nach einer Lösung angewiesen. Ob sie am Ende wie gewünscht in eine Obdachlosenunterkunft kommt oder weiterhin in ihrer zum Teil unbewohnbaren Wohnung verharren muss, steht in den Sternen. Die Situation ist nicht nur eine rechtliche Frage, sondern betrifft auch die sozialen Bedingungen in der Stadt.
Die Mieterin hat sich entschlossen, nicht ohne Kampf aus ihrer aktuellen Situation zu entkommen. Trotz der Rückschläge ist es ihr unbenommen, weiterhin für ihre Rechte und die ihrer Kinder zu kämpfen, auch wenn der Weg steinig ist und viele Hürden überwunden werden müssen.
So bleibt abzuwarten, wie sich die Lage weiterentwickelt. Das öffentliche Interesse an dieser Thematik könnte dabei helfen, Druck auf die Entscheidungsträger auszuüben und möglicherweise eine Lösung zu finden, die das leidende Mietersegment in Göttingen endlich unterstützen kann.