Grafschaft Bentheim: Stallpflicht für Geflügel ab morgen! So reagiert der Landkreis.
Ab 30. Oktober 2025 gilt im Landkreis Grafschaft Bentheim eine Stallpflicht für Geflügel, um Geflügelpest zu verhindern.

Grafschaft Bentheim: Stallpflicht für Geflügel ab morgen! So reagiert der Landkreis.
Ab morgen, dem 30. Oktober 2025, gilt im Landkreis Grafschaft Bentheim eine Stallpflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die bundesweit steigenden Fälle von Geflügelpest und soll verhindern, dass das Virus durch Wildvögel in die Bestände eingeschleppt wird. Bisher gibt es im Landkreis noch keine bestätigten Verdachtsfälle der Vogelgrippe, dennoch stuft das Veterinäramt das Risiko für Nutzgeflügel als hoch ein, insbesondere für Freilandhaltungen von Legehennen. Daher müssen Hühner, Puten, Enten, Gänse, Wachteln und andere Geflügelarten ab sofort in geschlossenen Ställen oder in gesicherten, überdachten Ausläufen gehalten werden, um die Tiere zu schützen.
Wie Regional Update berichtet, sind auch Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen im Kreisgebiet untersagt. Die allgemeine Verfügung ist bereits auf der Website des Landkreises einsehbar und die Stallpflicht gilt bis auf Weiteres. Im Landkreis leben rund zehn Millionen Stück Geflügel, was die Bedeutung dieser Maßnahmen unterstreicht.
Häufige Ausbrüche und Gefahren durch Wildvögel
Warum ist diese Regelung so wichtig? Der Erreger der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) kann über Kot oder direkten Kontakt mit Wildvögeln in die Bestände gelangen. Seit September 2025 wurden in Niedersachsen bereits 11 Ausbrüche der HPAI registriert, die zur Einrichtung von Sperrzonen in mehreren Landkreisen geführt haben. Insbesondere Kraniche zeigen aufgrund der Erkrankung zentrale nervöse Störungen, und eine Heilung ist in solchen Fällen nicht möglich. Umso wichtiger ist es, dass Geflügelhalter aufmerksam sind und ihre Bestände bestmöglich schützen.
Aviäre Influenza, auch bekannt als Geflügelpest, wird durch verschiedene Subtypen des Influenza-A-Virus verursacht. In Deutschland gab es in diesem Jahr bereits mehrere Ausbrüche, und die Gefahr von HPAI-Einträgen in Geflügelhaltungen wurde als hoch eingestuft. Tierseucheninfo Niedersachsen berichtet, dass seit September 2025 bei über 200 untersuchten Wildvögeln 20 positiv auf die Krankheit getestet wurden.
Vorsichtsmaßnahmen und Hinweis an die Bürger
Geflügelhalter sollten deshalb besondere Umsicht walten lassen. Wichtige Vorsichtsmaßnahmen umfassen die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und Wachsamkeit gegenüber Krankheitsanzeichen wie fehlender Nahrungsaufnahme, Apathie oder akuten Todesfällen. Im Falle von Auffälligkeiten wird empfohlen, einen Tierarzt zu konsultieren. Die Tiergesundheit Sachsen hebt zudem hervor, dass Spaziergänger beim Umgang mit Wildvögeln vorsichtig sein sollten. Tote oder kranke Wildvögel sind nicht anzufassen – stattdessen sollte das Veterinäramt informiert werden.
In Anbetracht der aktuellen Lage ist es von größter Bedeutung, dass alle Beteiligten, vom Geflügelhalter bis zum Bürger, aufmerksam und verantwortungsvoll handeln, um die Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Nur gemeinsam können wir die Gesundheit unserer Geflügelbestände sichern und einen Ausbruch verhindern.