Zug steht Stunden still: 200 Fahrgäste in der Dunkelheit gefangen!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Ein technischer Defekt brachte den IC 2446 bei Helmstedt zum Stehen. Rund 200 Fahrgäste waren stundenlang betroffen.

Ein technischer Defekt brachte den IC 2446 bei Helmstedt zum Stehen. Rund 200 Fahrgäste waren stundenlang betroffen.
Ein technischer Defekt brachte den IC 2446 bei Helmstedt zum Stehen. Rund 200 Fahrgäste waren stundenlang betroffen.

Zug steht Stunden still: 200 Fahrgäste in der Dunkelheit gefangen!

Am Samstagabend, den 26. Oktober 2025, mussten rund 200 Reisende in einem Zug der Intercity-Linie über mehrere Stunden ausharren. Der IC 2446 war gegen 20.30 Uhr auf der Verbindung von Dresden nach Hannover wegen eines technischen Defekts zum Stillstand gekommen. Diese Situation führte dazu, dass die Fahrgäste zeitweise im Dunkeln saßen, da der Strom im Zug ausfiel. Um 23.40 Uhr wurde schließlich ein Ersatzzug bereitgestellt, auf den die Passagiere umsteigen konnten. Sat1 Regional berichtet, dass die Deutsche Bahn sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigte und sich bei den Reisenden für ihre Geduld bedankte.

Was machen Reisende in solch einer unangenehmen Lage? Die Deutsche Bahn hat klare Richtlinien, wie Fahrgäste bei solchen Vorfällen entschädigt werden können. Wie auf der offiziellen Seite der Bahn erläutert, haben Passagiere das Recht auf eine Erstattung oder Entschädigung, wenn ihre Reise aufgrund von Verspätungen oder Ausfällen beeinträchtigt wird. Sie können entsprechende Formulare per Post an die DB Dialog GmbH senden oder in einem DB Reisezentrum abgeben, falls sie eine Rückerstattung ihrer Tickets beantragen möchten. Die Informationen zur Fahrgastrechte stehen dabei klar und verständlich zur Verfügung.

Entschädigung bei Verspätungen

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Reisende bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten Anspruch auf 25 % des Fahrpreises haben. Bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten sind es sogar 50 %. Diese Vorschriften sollen den Fahrgästen das Gefühl geben, nicht im Regen stehen gelassen zu werden.

  • Verspätung von 60 Minuten: 25 % des Fahrpreises
  • Verspätung von 120 Minuten: 50 % des Fahrpreises

Besonders wichtig zu wissen ist, dass diese Entschädigungen nicht bei höherer Gewalt gezahlt werden. Dennoch müssen die Bahnunternehmen unter bestimmten Bedingungen auch für eine Ersatzbeförderung und sogar für kostenfreie Unterkünfte sorgen. Ein Überblick über die Fahrgastrechte zeigt, dass es auch besondere Regelungen für Zeitfahrkarten gibt.

Reisende sollten sich in solchen Situationen auch über ihre Ansprüche bei Verspätungen und Anschlüssen informieren. Die Deutsche Bahn ist dazu verpflichtet, über ihre Zugverbindungen und die damit verbundenen Rechte zu informieren, sodass kein Fahrgast im Ungewissen bleibt. Bei einer drohenden Verspätung sind die Bahnunternehmen auch angehalten, kostenlose Mahlzeiten oder Erfrischungen anzubieten.