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Am 25. Februar 2026 fand ein bedeutendes Treffen im Ortsverband Holzminden der Johanniter statt. Eingeladen waren hochrangige Politiker der CDU, darunter Sebastian Lechner, Vorsitzender der CDU Landtagsfraktion Niedersachsen, sowie Uwe Schünemann, der stellvertretende Vorsitzende. Auch Uwe Lange, der Kandidat für die anstehende Landratswahl, und Thomas Junker, der geschäftsführende Vorstand des Kreisverbandes und Bürgermeister von Bevern, nahmen an dem Austausch teil. Der Dienststellenleiter, Sebastian Multhoff, leitete die Gespräche, die sich um die Aufgaben der Hilfsorganisation Johanniter drehten.

Die Johanniter sind in verschiedenen Leistungsbereichen aktiv, darunter der Rettungsdienst, Kitas und der Bevölkerungsschutz. Während des Treffens wurden wichtige Punkte thematisiert: Die Notwendigkeit einer auskömmlichen Finanzierung im Zivil- und Katastrophenschutz sowie die Herausforderungen, mit denen die Organisation konfrontiert ist. Es wurde betont, dass das Land Niedersachsen zwar gute Einsatzfahrzeuge bereitstellt, die jedoch mit hohen Folgekosten verbunden sind. Zudem stellen regelmäßige Ausschreibungen im Rettungsdienst sowie in den Bereichen Kitas und Unterkünfte für Geflüchtete eine große Herausforderung dar. Auch die bürokratischen Auflagen, die die Arbeit der Johanniter belasten, wurden angesprochen. Marius Dossow, Mitglied im Regionalvorstand der Johanniter in Südniedersachsen, äußerte Dank für das Interesse der Politiker und bezeichnete den Austausch als gelungen. Weitere Informationen zu diesem Treffen können auf der Webseite der Johanniter nachgelesen werden (Quelle).

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Aktuelle Entwicklungen im Katastrophenschutz

In einem weiteren Kontext ist das Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu erwähnen, das Ende März veröffentlicht wurde. Dieses Rundschreiben präzisiert die Anwendung des Vergaberechts bei Dienstleistungen im Katastrophenschutz, Zivilschutz und der Gefahrenabwehr. Es hebt Ausnahmen im Vergaberecht hervor, die eine schnellere Reaktion bei diesen wichtigen Dienstleistungen ermöglichen. Besonders relevant ist hierbei § 107 Abs. 1 Absatz 4 GWB, der Ausnahmen für gemeinnützige Organisationen in Deutschland festlegt, die in den Bereichen Katastrophenschutz, Zivilschutz oder Gefahrenabwehr tätig sind. Diese Regelung gilt unabhängig von der Anerkennung durch Bundes- oder Landesrecht, was den Organisationen mehr Flexibilität bei der Auftragsvergabe ermöglicht (Quelle).

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Das BMWK stellt ausdrücklich klar, dass die im Gesetz genannten Organisationen lediglich als Beispiele zu verstehen sind und der Anwendungsbereich nicht auf diese Organisationen beschränkt ist. Diese Klarstellungen sind von großer Bedeutung für die praktische Umsetzung der Hilfsmaßnahmen im Katastrophenschutz und können die Arbeit der Johanniter erheblich unterstützen.

Auswirkungen und Ausblick

Die Entwicklungen im Vergaberecht und die Gespräche mit den Politikern zeigen, wie wichtig eine gute Zusammenarbeit zwischen Hilfsorganisationen und staatlichen Stellen ist. Der Austausch über die Herausforderungen und die Notwendigkeit einer soliden Finanzierung sind entscheidend, um die Einsatzbereitschaft der Johanniter und anderer Organisationen zu gewährleisten. Das BMWK-Rundschreiben ist zudem auch bei der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. abrufbar und bietet damit eine wertvolle Ressource für alle, die im Bereich Katastrophenschutz tätig sind (Quelle).