Am heutigen Tag, dem 18. November 2025, hat der Niedersächsische Landtag die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit breiter Mehrheit beschlossen. Nur noch das Votum aus Brandenburg steht aus, und die Abstimmung im Landtag Potsdam ist für morgen angesetzt. Für die Regierungsfraktionen, bestehend aus SPD und Grünen, ist dies ein wichtiger Schritt in Richtung eines moderneren und schlankeren Rundfunksystems. Doch die Opposition, bestehend aus CDU, AfD und einem fraktionslosen Abgeordneten, hat sich geschlossen gegen die Reform ausgesprochen. Diese unterschiedlichen Positionen zeigen, dass in der Politik noch viel zu klären ist, wenn es um die Medienlandschaft geht.

Ministerpräsident Olaf Lies unterstrich die Bedeutung dieser Reform und deren Rolle für die Zukunft der demokratischen Öffentlichkeit. „Ein starker und gut aufgestellter öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist von essentieller Bedeutung“, so Lies. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Anzahl der ARD-Radiosender sowie der Fernseh-Spartenkanäle zu reduzieren und somit effizienter und transparenter zu werden. Das neue Regelwerk stellt auch einen entscheidenden Bestandteil der von den Ministerpräsidenten der Länder im Oktober 2024 vereinbarten Reform dar, die alle 16 Landtage bis Ende November annehmen müssen. Deutschlandfunk berichtet, dass der Verabschiedung des Staatsvertrags nun nur noch das Votum Brandenburgs im Weg steht.

War’s das mit den Spartensendern?

Ein zentrales Ziel der Reform ist die Verschlankung und Modernisierung der Programme von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dabei geht es nicht nur um Zahlen, sondern auch um eine tiefere Verankerung von Meinungsvielfalt und Transparenz. Lies äußerte den Wunsch, dass den öffentlich-rechtlichen Sendern die Aufgabenstellung klarer und zeitgemäßer zugeschrieben wird. Die Zeit betont, dass die Eindämmung der Vielzahl von kleineren Sendern – die so genannten Spartensender – im Fokus dieser Reform steht. Der aktuelle Reformvorschlag sieht vor, dass Programme mit weniger hoher Zuschauerzahl, darunter beispielsweise Tagesschau24 und Phoenix, überprüft und möglicherweise abgeschafft werden.

Die Reform wird aber nicht ohne Echo bleiben. Es wird erwartet, dass damit auch eine Diskussion über die Regionalprogramme der ARD angestoßen wird, wo eine Reduzierung der Hörfunkprogramme von 70 auf 53 im Raum steht. Für die Senderlandschaft wird es also spannend, denn die Zukunft bringt weitreichende Veränderungen mit sich – eine Herausforderung, die von den Medienanstalten gut greifbar und lösungsorientiert angegangen werden muss. ZDF zeigt auf, dass am Ende sowohl ARD als auch ZDF ihre Hauptprogramme nicht verändern werden. Dennoch bleibt abzuwarten, welche konkreten Umstrukturierungen tatsächlich auf uns zukommen.

Was kommt als Nächstes?

Im kommenden Jahr ist ein medienpolitischer Dialog geplant, der dazu beitragen soll, eine synergetische Zusammenarbeit zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern zu fördern. Das Ziel: eine vielfältige Medienlandschaft, in der starke öffentliche und private Angebote interagieren. Dieses Vorhaben unterstreicht die Komplexität der Reform, denn sie wird erst dann wirklich erfolgreich, wenn sie von allen Stakeholdern mitgetragen wird und eine breite Diskussion über die zukünftige Ausrichtung des Medienmarktes entfi bt.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Niedersachsen einen entscheidenden Impuls für die Medienlandschaft darstellen könnte. Es bleibt spannend, wie die Abstimmung in Brandenburg ausfallen wird und welche weiteren Schritte in den kommenden Monaten folgen. Ein gutes Händchen ist hier gefragt!