Niedersachsen plant: Gesetzlich Anspruch auf Ferienbetreuung ab 2026!

Niedersachsen plant ab Sommer 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, inklusive Ferien.

Niedersachsen plant ab Sommer 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, inklusive Ferien.
Niedersachsen plant ab Sommer 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, inklusive Ferien.

Niedersachsen plant: Gesetzlich Anspruch auf Ferienbetreuung ab 2026!

Ab dem Sommer 2026 wird für Grundschulkinder ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt, welcher auch in den Ferien gilt. Diese Regelung soll vor allem die angebotenen Betreuungslücken schließen, die nach der Kita-Zeit entstehen. Niedersachsen hat in einem Schritt Richtung Zukunft eine Gesetzesänderung im Bundesrat eingebracht, um die Umsetzung dieser Regelung zu erleichtern. Doch trotz dieser Initiative warnte Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne), dass die realisierbare Umsetzung der Ganztagsbetreuung während der Ferien nicht einfach sein wird. Der Grund: Es fehlen sowohl das notwendige Personal als auch die geeigneten Strukturen und finanziellen Mittel, um den Anforderungen dieses Vorhabens gerecht zu werden. Dies berichten NDR und die Niedersächsische Landesregierung.

Der Bedarf an flexiblen und niedrigschwelligen Angebot während der Schulferien ist groß. Viele Kommunen in Niedersachsen bieten bereits attraktive Ferienangebote an, die sich jedoch oft nicht mit dem bestehenden Gesetz decken. Um diese Disparität auszugleichen, soll der aktuelle Gesetzentwurf es ermöglichen, dass auch Angebote der Jugendarbeit den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen können. Beliebte Programme wie die Feriencard könnten somit weiterhin angeboten werden, was sicherlich vielen Familien zugutekommen würde. Das Vorhaben findet Unterstützung beim niedersächsischen Städte- und Gemeindebund, der eine Erweiterung des Rechtsrahmens fordert.

Ein wichtiger Schritt für Familien

Das Ziel der neuen Gesetzesinitiative ist klar: Die Schaffung von mehr Handlungsspielraum und Planungssicherheit für örtliche Träger, ohne die Qualität der Angebote abzusenken. Der aktuelle Rechtsrahmen steht dabei oft im Widerspruch zu etablierten und bewährten Angeboten. Viele dieser Programme bieten einen hohen pädagogischen Standard und genießen in der Gesellschaft großen Zuspruch, erläutert der Kultusminister. Die Bundesregierung hat bereits beschlossen, bis zu 3,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ganztagsbetreuung zu investieren, was die Entwicklung und Umsetzung entscheidend unterstützen könnte.

Ab 2026 wird der Rechtsanspruch schrittweise eingeführt, beginnend mit den Grundschülern der ersten Klassenstufe, und bis 2029 auf alle Klassenstufen 1 bis 4 ausgeweitet. Jedes Kind soll die Möglichkeit erhalten, an hochwertigen und förderlichen Betreuungsangeboten teilzuhaben. Dieses Vorhaben ist nicht nur ein Schritt zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern soll auch einen positiven wirtschaftlichen Impuls setzen sowie die Herausforderungen, die durch die Corona-Krise entstanden sind, angehen. Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung unterstreicht zudem, dass durch das Angebot steuerbarer Betreuungszeiten die Erwerbstätigkeit von Müttern um zwei bis sechs Prozentpunkte signifikant steigen kann, was die Wichtigkeit dieser Reform zusätzlich betont.

Insgesamt zielt das neue Gesetz darauf ab, eine verlässliche und qualitativ hochwertige Betreuung zu garantieren, sodass Familien in Niedersachsen künftig weniger Sorgen bezüglich der Betreuung ihrer Kinder während der Schulferien haben müssen. Damit bleibt die Hoffnung auf eine positive Entscheidung im Bundesrat und eine Unterstützung durch andere Bundesländer, die in den zuständigen Ausschüssen bereits empfohlen wurde.