Achtung: Führerschein-Umtausch bis Januar 2026 dringend notwendig!
Landkreis Northeim mahnt: Führerscheinumtausch bis 19. Januar 2026 für Kartenführerscheine von 1999-2001 erforderlich.

Achtung: Führerschein-Umtausch bis Januar 2026 dringend notwendig!
Der Countdown läuft: Wer in den letzten Jahren seinen Führerschein nicht umgetauscht hat, sollte sich sputen. Der Landkreis Northeim macht jetzt auf den bevorstehenden Stichtag am 19. Januar 2026 aufmerksam, an dem alle Inhaber von Scheckkartenführerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, aktiv werden müssen. Hierbei handelt es sich um einen Schritt in Richtung eines einheitlichen, fälschungssicheren Führerscheins, der auf eine EU-Richtlinie zurückgeht. Laut HNA müssen rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland bis 2033 umgetauscht werden, ein gewaltiger Aufwand, der gut geplant werden sollte.
Das gesetzliche Ziel ist klar: Es geht um eine einheitliche und fälschungssichere Gestaltung des Führerscheins. Wer jetzt denkt, er hätte noch Zeit, sollte wissen: Die Umtauschfristen sind gestaffelt. Führerscheine, die bis zum 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zu einem festgelegten Datum umgetauscht werden. So müssen beispielsweise diejenigen, deren Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, bis zum 19. Januar 2026 aktiv werden, während Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 bis 2027 und so weiter umgetauscht werden müssen. Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine Sonderregelung: Sie haben Zeit bis zum 19. Januar 2033, unabhängig vom Ausstellungsjahr. Diese Informationen stammen von der Bundesregierung.
Wichtige Dokumente für den Umtausch
Um den Umtausch reibungslos über die Bühne zu bringen, sind einige Dokumente notwendig. So sollen Antragsteller ihren Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung), ein biometrisches Passfoto und den bisherigen Führerschein mitbringen. Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf etwa 26,50 Euro bei persönlicher Abholung und auf 32,80 Euro, wenn der neue Führerschein per Direktversand zugeschickt wird. Anträge werden täglich in den Führerscheinstellen im Landkreis Northeim entgegengenommen, wobei vor allem dienstags zwischen 8 und 11.30 Uhr die besten Chancen bestehen, da dann die meisten Anträge bearbeitet werden. Die genauen Informationen sind auch auf landkreis-northeim.de/fuehrerscheinumtausch zu finden.
Wer die Frist verstreichen lässt, muss mit Geldbußen rechnen. Laut ADAC sind in diesem Fall Verwarnungsgelder von bis zu 10 Euro fällig, und im Ausland könnte es Schwierigkeiten geben, besonders bei der Anmietung von Fahrzeugen mit einem nicht umgetauschten Führerschein.
Der Ausblick auf die nächste Generation Führerscheine
Die neue Version des Führerscheins wird nicht nur einheitlicher, sondern auch sicherer. Nach 15 Jahren sind diese neuen Scheckkartenführerscheine erneut zu erneuern, ohne dass eine neue Fahrprüfung oder gesundheitliche Untersuchungen erforderlich sind. Diese Regelung ist Teil einer EU-weiten Initiative zur Fälschungssicherheit und soll bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.
Es ist an der Zeit, sich darum zu kümmern. Wer seinen Führerschein noch nicht umgetauscht hat, sollte die Fristen ernst nehmen und sich rechtzeitig um die nötigen Schritte kümmern. So bleibt man auf der sicheren Seite und kann unbeschwert von A nach B fahren.