Heute ist der 19.02.2026, und in Northeim, Niedersachsen, wird im Bereich Harztor (PLZ 37154) eine mobile Radarkontrolle durchgeführt. Die Polizei hat hier einen Blitzer aufgestellt, um die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu überwachen. Der Standort des Blitzers wurde zum aktuellen Stand (15:18 Uhr) jedoch noch nicht offiziell bestätigt. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Geschwindigkeitskontrollen im gesamten Stadtgebiet stattfinden können. Mobile Radarfallen sind besonders flexibel und können schnell am Straßenrand platziert werden, was die Überwachung von bestimmten Gefahrenstellen ermöglicht.

Die Technologie hinter diesen mobilen Blitzern ist beeindruckend. Sie nutzen radar- oder lasergestützte Geräte, Infrarottechniken und Sensoren zur Lichtprofilauswertung. In der Regel blitzen diese Anlagen nur nach vorne, wobei sowohl das Nummernschild des Fahrzeugs als auch das Gesicht des Fahrers für mögliche Ahndungen festgehalten werden.

Rechtliche Aspekte der Radarüberwachung

In Deutschland erfreuen sich Blitzer-Apps und Radarwarner großer Beliebtheit, da viele Autofahrer versuchen, Bußgelder zu vermeiden. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Radarwarner in Deutschland verboten sind. Die Nutzung solcher Geräte kann zu einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister führen. Auch die Mitführung von betriebsbereiten Radarwarnern ist nicht erlaubt. Navigationsgeräte, die Blitzstandorte anzeigen, zählen ebenfalls zu den verbotenen Geräten. Verstoßen Beifahrer gegen diese Regelung, gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Die Polizei hat das Recht, betriebsbereite Radarwarner sicherzustellen und zu vernichten.

Im Gegensatz dazu sind Radiomeldungen zur Warnung vor Blitzern nicht verboten. Handzeichen oder Schilder, die vor Blitzern warnen, sind ebenfalls erlaubt, solange sie die anderen Verkehrsteilnehmer nicht ablenken. Die Nutzung der Lichthupe zur Warnung vor Blitzern ist hingegen unzulässig.

Die Geschichte der Radarkontrollen

Radarfallen sind ein wichtiges Instrument zur Verkehrsüberwachung und zur Geschwindigkeitsmessung. Die erste Test-Radarmessung fand bereits im Januar 1957 statt, und die Radarkontrolle wurde im selben Jahr in Deutschland eingeführt. Seit 1959 ist die Radarfalle VRG 2 in Deutschland zugelassen. Aktuell gibt es in Deutschland etwa 4.400 festinstallierte Radarmessgeräte, und sowohl stationäre als auch mobile Radarfallen sind die Hauptmittel zur Geschwindigkeitsüberwachung.

Die Funktionsweise einer Radarfalle basiert auf dem Doppler-Effekt: Radarwellen werden ausgesendet und vom Fahrzeug reflektiert. Die Geschwindigkeit wird durch die Veränderung des Abstands zwischen Sender und Empfänger ermittelt. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird ein Foto des Fahrzeugs sowie des Fahrers gemacht. Mobile Radarmessgeräte können zudem Videoaufzeichnungen erstellen und die Verkehrssicherheit erhöhen.

Die Anschaffungskosten für Radarfallen können im sechsstelligen Bereich liegen, wobei die Einnahmen in die Infrastruktur und die Verkehrsüberwachung fließen. Ziel der Radarkontrollen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Verkehrserziehung zu fördern.

Für weitere Informationen zu den rechtlichen Aspekten von Radarwarnern und Blitzern in Deutschland, siehe auch die detaillierte Übersicht auf ADAC.de. Und um einen tieferen Einblick in die Funktionsweise und Geschichte der Radarkontrollen zu erhalten, besuchen Sie bussgeldkatalog.org.