In Northeim sorgt ein verwaltungsinterner Fehler für Aufregung. Die Stadtverwaltung hat es versäumt, eine entscheidende Bekanntmachung ortsüblich zu veröffentlichen, was im Ergebnis zur Nichtigkeit der Veränderungssperre für das Industrie- und Gewerbegebiet am Mittelweg führt. Bürgermeister Simon Hartmann (SPD) bestätigte diesen ärgerlichen Vorfall und übernahm die Verantwortung dafür. Er entschuldigte sich bei den Bürgern und versicherte, dass bereits versäumte öffentliche Bekanntmachungen nachgeholt wurden. Ein solches Versäumnis kommt nicht von ungefähr, vielmehr ist es ein ernstes Problem, das weitreichende Folgen für die städtebauliche Planung haben kann.

Die Veränderungssperre sollte eigentlich dazu dienen, unkoordinierte Bauvorhaben in einem bestimmten Gebiet zu verhindern und den rechtlichen Rahmen für zukünftige Bebauungspläne zu schaffen. In diesem Fall wurde die Sperre zwar korrekt im Amtsblatt veröffentlicht, jedoch nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ortsüblich bekanntgemacht. Dies hat zur Konsequenz, dass die Sperre nun nichtig ist und umfassende Fragen aufwirft, die von der Gemeinde dringend angegangen werden müssen.

Die Folgen der Nichtigkeit

Durch die Nichtigkeit der Veränderungssperre können in dem betroffenen Gebiet prinzipiell Bauvorhaben umgesetzt werden. Eine Veränderungssperre ist ein wichtiges Instrument für öffentliche Planungsherren, gilt laut dem Institut der Veränderungssperre sogar als Grundlage im Baugesetzbuch. Dieses sieht vor, dass während der Geltungsdauer einer Veränderungssperre bauliche Veränderungen auf betroffenen Grundstücken grundsätzlich untersagt sind. Die Nichtigkeit bedeutet somit auch, dass die Gemeinde nun zusätzliche rechtliche Herausforderungen meistern muss.

Hartmann wies zudem darauf hin, dass der gleiche Fehler bei zwei weiteren Bebauungsplänen, der „Photovoltaik Schiene Süd“ sowie dem „DGH/Feuerwehr Hollenstedt und Stöckheim“, aufgetreten ist. Das ist ein Schock für die Stadt, die sich nun in der Verantwortung sieht, umgehend zu handeln und die rechtlichen Gegebenheiten zu klären.

Der Fahrplan der Stadtverwaltung

Um die Situation zu bereinigen, hat der Northeimer Verwaltungsausschuss in einer Sitzung am Montag erneut über das Thema beraten, und es stehen bereits weitere Schritte an. Der Northeimer Rat wird in einer vorgezogenen Sitzung am Donnerstag, den 29. Januar, erforderliche Beschlüsse fassen. Das Gewerbeaufsichtsamt in Göttingen ist unterdessen als Genehmigungsbehörde zuständig für die Unternehmensansiedlung am Mittelweg und die Stadt Northeim ist als Träger öffentlicher Belange in den Antragsprozess involviert. Weitere Unterlagen wurden bereits angefordert.

In der Zwischenzeit hat die Firma Mittelstädt, die die ehemalige Halle der Firma Stahlbau-Junge gekauft hat, diese Halle für ihre Unternehmungen in Gebrauch genommen. Interessant wird zu sehen sein, ob und inwiefern sich dies auf die städtebauliche Planung in der Region auswirken wird.

Die Möglichkeit einer Veränderungssperre ist an klare rechtliche Vorgaben gebunden, wie dem Baugesetzbuch, und solche mündlichen oder formellen Versäumnisse können gravierende rechtliche Konsequenzen für die Gemeinden haben. Als Fazit bleibt festzuhalten: Die Stadt muss jetzt schnell und entschlossen handeln, um die entstandenen Schäden zu beheben und das Vertrauen der Bürger wiederherzustellen. Es bleibt spannend zu beobachten, welche Maßnahmen nun ergriffen werden.