In Oldenburg wird am Sonntag, dem 22. Februar 2026, ein richtungsweisender Bürgerentscheid zur neuen Baumschutzsatzung stattfinden. Die Wahlberechtigten sind aufgerufen, über diese Satzung abzustimmen, die private und öffentliche Grundstücke gleichermaßen betrifft. Wie NWZ online berichtet, ist der Ausgang des Entscheids ungewiss und die Stadtverwaltung hat bereits 165 Anträge für Baumfällungen erhalten, was die Brisanz dieses Themas unterstreicht.

Befürworter, darunter die SPD und die Grünen, heben die Vorteile für den Klimaschutz und das Stadtgrün hervor. Ihre Kritiker, die CDU und FDP, warnen hingegen vor einem Eingriff in das Privateigentum und einer Überregulierung durch Bürokratie. Auch die Bürgerinitiative hat sich laut Informationen von oldenburg.de hören lassen: Nach der Einreichung von über 14.000 Unterschriften plant sie ein Bürgerbegehren gegen die Satzung.

Details zur Baumschutzsatzung

Die Baumschutzsatzung soll Laubbäume sowie Eibe, Lärche und Kiefer, die einen Stammumfang von 100 cm erreichen, unter besonderen Schutz stellen. Das gefällt nicht jedem, denn Baumfällungen sind nur mit einer entsprechenden Genehmigung erlaubt. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro rechnen. Bei jedem genehmigten Baum darf zudem mit Ersatzpflanzungen gerechnet werden.

Im Vorfeld der Abstimmung fanden auch Podiumsdiskussionen statt, bei denen sowohl Befürworter als auch Gegner der Satzung ihre Argumente austauschen konnten. Wie die Oldenburger Online Zeitung berichtet, sind die Diskussionen über Baumschutzsatzungen auch in anderen Städten ein immer wiederkehrendes Thema und zeigen ein wachsendes Interesse der Bevölkerung an Umweltschutzfragen.

Wichtige Informationen für Wähler

Die Stadt hat alles daran gesetzt, die Abstimmung so transparent und barrierefrei wie möglich zu gestalten. Abstimmungsbenachrichtigungen wurden bereits per Post versandt. Die ausgefüllten Stimmzettel müssen bis Sonntag, 22. Februar 2026, um 18 Uhr im Wahlbüro der Stadt Oldenburg im Pferdemarkt 14 eingegangen sein. Besondere Hinweise betreffen auch die Gehbehinderung: Diese Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Abstimmungslokale zu besuchen, um ihre Stimme abzugeben.

Wer seine Briefabstimmungsunterlagen noch nicht erhalten hat, kann diese bis Samstag um 12 Uhr im Wahlbüro anfordern. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die ausgefüllten Stimmzettel nicht in den Abstimmungslokalen abgegeben werden können; die jeweiligen Abstimmungslokale sind auf der Abstimmungsbenachrichtigung vermerkt.