In Oldenburg wird ein bemerkenswertes Umweltprojekt fortgeführt: die jährliche Schrott-Aktion, bei der Hobby-Angler Schrott und Müll aus den Flüssen entfernen. Diese Initiative wurde 1999 von Bernd Gehrmann ins Leben gerufen, nachdem er beim Angeln mehrere Fahrräder entdeckte. In diesem Jahr nahmen 14 Mitglieder des Sportfischervereins Oldenburg an der Aktion teil. Die Funde sind variabel, aber ein Rekord bleibt bestehen – in einer einzigen Aktion wurden schon einmal 82 Fahrräder geborgen. Besonders an Brücken sind die Angler aktiv, da dort die meisten Schätze warten. Neben Fahrrädern kommen auch Müll, Taschen, Straßenschilder und sogar verrostete Waffen ans Licht. Ein bemerkenswerter Trend ist der Anstieg an E-Scootern, die aus den Gewässern geborgen werden. In den letzten Jahren fanden die Angler jährlich 3 bis 4 E-Scooter, die bekanntlich schwer herauszuziehen sind. Diese Roller sind besonders bedenklich, da sie Lithium-Ionen-Akkus enthalten, die wassergefährdende Stoffe freisetzen können.
In diesem Jahr wurde jedoch nur ein E-Roller geborgen, während die Zahl der Fahrräder abnimmt. Das Umweltbundesamt bewertet die Ökobilanz von E-Scootern eher kritisch. Die Angler führen nur Stichproben-Würfe durch, was darauf hindeutet, dass die Dunkelziffer an E-Scootern im Wasser möglicherweise höher ist. Zu den weiteren Funden in diesem Jahr zählen mehrere Fahrräder, ein Verkehrsschild und fast drei Säcke Müll. Die Angler sind fest entschlossen, auch im nächsten Jahr die Flüsse weiter zu reinigen und für mehr Sauberkeit zu sorgen. Mehr erfahren Sie hier.
E-Scooter: Eine Herausforderung für die Umwelt
E-Scooter sind seit Dezember 2019 in Deutschland zugelassen und haben sich schnell in das Stadtbild integriert. Ursprünglich als CO2-freie Alternative zum Autoverkehr gedacht, wurden sie zunehmend als Freizeitmobile genutzt. Eine Studie des Umweltbundesamtes stellte fest, dass E-Scooter in gut ausgebauten ÖPNV-Netzen mehr Nachteile als Vorteile für die Umwelt mit sich bringen. Nur 5,5 % der Befragten nutzen sie tatsächlich als Ersatz für das Auto. Die in den E-Scootern verbauten Lithium-Ionen-Akkus haben eine energieaufwändige Produktion, die eine hohe CO2-Bilanz aufweist. Die Emissionen aus der Batterieproduktion eines E-Scooters sind nur dann ausgeglichen, wenn man zwischen 200 und 273 Kilometer mit dem Roller anstelle eines Mittelklassewagens fährt.
Die Rohstoffe in den Akkus, wie Kobalt, Nickel, Kupfer und Aluminium, sind nicht nur gesundheitsschädlich, sondern auch umweltschädlich, insbesondere bei unsachgemäßer Entsorgung. Das Umweltbundesamt hat daher Vorschläge unterbreitet, E-Scooter als Last-Mile-Verkehrsmittel zu positionieren, um Querverbindungen zwischen ÖPNV-Stationen zu schaffen. Zudem könnten Kommunen nur Verleiher genehmigen, die bestimmte Umweltkriterien erfüllen, um die Verkehrswende mit E-Rollern zu fördern. Lesen Sie hier mehr.
Umweltgerechte Entsorgung von E-Scootern
Im Hinblick auf die Entsorgung von E-Scootern sind einige wichtige Regelungen zu beachten. E-Scooter ohne Sitz fallen unter das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (ElektroG). Hersteller müssen sich vor dem Inverkehrbringen bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register registrieren, um die Finanzierung der späteren Entsorgung sicherzustellen. Besitzer von Elektroaltgeräten sind verpflichtet, diese getrennt zu erfassen und dürfen sie nicht über den Hausmüll entsorgen.
Glücklicherweise können Altgeräte aus privaten Haushalten kostenlos an kommunalen Sammelstellen abgegeben werden, und viele Kommunen bieten auch eine kostenlose Abholung an. Alte E-Scooter können bei großen Händlern kostenlos zurückgegeben werden, wenn ein neues Gerät derselben Art gekauft wird. Verbraucher sollten darauf achten, den Akku vor der Entsorgung des E-Scooters zu entfernen und an Rücknahmestellen für Altbatterien abzugeben, da Lithiumhaltige Batterien bei falscher Entsorgung Brände auslösen können. Das Umweltbundesamt warnt zudem davor, E-Scooter an gewerbliche Sammler abzugeben, da diese nicht zur Rücknahme berechtigt sind. Nur die Abgabe an korrekte Sammel- und Rücknahmestellen gewährleistet eine umweltgerechte Behandlung und Recycling der Geräte. Hier finden Sie weitere Informationen.