In der heutigen Zeit setzen immer mehr öffentliche Stellen auf moderne Kommunikationsmittel zur Bürgerinformation. Ein aktuelles Beispiel dafür ist das Reutlinger Polizeipräsidium, das am 9. Februar 2026 seinen eigenen WhatsApp-Kanal mit dem Namen „Polizei BW Reutlingen“ gestartet hat. Dieser Kanal bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über aktuelle Fälle und Einsatzlagen in den Landkreisen Esslingen, Reutlingen, Tübingen und Zollernalb zu informieren. Aber nicht nur das: Der Kanal versorgt die Abonnenten auch mit wichtigen Informationen zu Nachwuchswerbung, Zeugensuchen, Veranstaltungen, Präventionstipps und laufenden Fahndungen. Die Nutzung dieses Kanals ist denkbar einfach: Interessierte können ihn entweder über einen QR-Code oder direkt über den Link https://whatsapp.com/channel/0029VbBiLhp8fewtg2pa0w1o abonnieren.

WhatsApp-Kanäle bieten eine interessante Möglichkeit, kurze Nachrichten zu abonnieren, ohne dass es eine Kommentarfunktion gibt. Lediglich Reaktionen per Emoji sind erlaubt. Dies ermöglicht es den Behörden, Informationen schnell und effizient zu verbreiten, was besonders in Notfällen oder bei laufenden Fahndungen von Vorteil sein kann. Auch andere öffentliche Stellen, wie das Bundespresseamt, das Innenministerium Nordrhein-Westfalen sowie die Polizei Sachsen, nutzen WhatsApp zur Bürgerinformation. Trotz der Vorteile dieser Kommunikationsform gibt es jedoch auch einige rechtliche Bedenken, die nicht außer Acht gelassen werden sollten.

Datenschutzbedenken bei der Nutzung von WhatsApp

Die Nutzung von WhatsApp durch öffentliche Stellen ist nicht unumstritten. Laut einem Rundschreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) aus dem Jahr 2020 ist die Verwendung von WhatsApp durch Bundesbehörden sogar untersagt. Der Grund dafür sind die Metadaten, die bei der Versendung von Nachrichten an WhatsApp übermittelt werden und möglicherweise an Facebook weitergegeben werden könnten. Der Datenschutz ist ein zentrales Thema, das auch für die Nutzung von WhatsApp-Kanälen durch die Polizei Reutlingen von Bedeutung ist.

Es gibt laufende rechtliche Verfahren zur Klärung der Metadatenverarbeitung durch WhatsApp und Meta, wobei die irische Datenschutzbehörde (DPC) federführend ist. In diesem Kontext sind auch die Bedenken hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen WhatsApp und Facebook wichtig, insbesondere wenn es um das Hochladen von Adressbüchern geht. Der Pressesprecher des Landesdatenschutzbeauftragten (LfDI) hat betont, dass öffentliche Stellen datenschutzkonforme digitale Anwendungen nutzen müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass Behörden nachweisen müssen, dass sie die Datenschutzkonformität ihrer Anwendungen sicherstellen können.

Alternative Kommunikationswege

Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, setzen einige Behörden auf alternative Messengerdienste wie Threema, Signal oder Matrix. Auch die Bundeswehr hat einen eigenen sicheren Messenger entwickelt. Empfehlungen für Behörden beinhalten unter anderem die Nutzung von Mastodon auf bawü.social oder die Bereitstellung von Informationen über eine eigene Videoplattform des LfDI. So können Informationen ohne Zugangsbarrieren bereitgestellt werden, was für eine transparente Kommunikation mit der Bevölkerung sorgt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einführung von WhatsApp-Kanälen durch öffentliche Stellen, wie das Reutlinger Polizeipräsidium, ein Schritt in die richtige Richtung ist, um die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern. Dennoch bleibt es wichtig, die datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Auge zu behalten und alternative Kommunikationswege zu prüfen, um den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden.