Familie in Maryland riskiert 650 Dollar Strafe für Weihnachtsdekoration!
Eine Familie in Maryland wird mit einer täglichen Geldstrafe bedroht, weil sie ihre Weihnachtsdekorationen nicht abbaut.

Familie in Maryland riskiert 650 Dollar Strafe für Weihnachtsdekoration!
In einem ungewöhnlichen Fall hat eine Familie in Germantown, Maryland, kürzlich Schlagzeilen gemacht, nachdem ihre prächtigen Weihnachtsdekorationen zu ernsthaften Konflikten mit der Eigentümergemeinschaft führten. Die Familie Salgado, die auch eine große Krippe aufgestellt hat, sieht sich nun einer drohenden Geldstrafe von 650 US-Dollar – umgerechnet etwa 550 Euro – pro Tag ausgesetzt, falls sie ihre Lichter und Dekorationen nicht abbaut. Diese Informationen wurden von Marie France berichtet.
Pahan Salgado, das Familienoberhaupt, betont, dass die schimmernde Weihnachtsinstallation weder Lärm macht noch störend wirkt. In dem verstrickten Streit kämpft die Familie nun mit rechtlichen Maßnahmen, um ihre Dekorationen zu verteidigen. Ihr Anwalt, David Gardner, ist überzeugt, dass die Klage gegen sie unbegründet ist und sieht gute Chancen für einen Gerichtssieg.
Gesetzliche Regelungen zu Weihnachtsdekorationen
Obwohl Weihnachtsdekorationen im Freien erlaubt sind, müssen einige gesetzliche Auflagen beachtet werden. Artikel R1336-5 des Gesundheitsgesetzbuchs legt fest, dass Lärm während der Nachtruhe nicht stören darf. Sollte es zu Beschwerden von Nachbarn über die Weihnachtsdekorationen kommen, kann dies schnell zu finanziellen Konsequenzen führen. So können Geldstrafen von 68 Euro verhängt werden, die sich auf 180 Euro erhöhen, falls die Zahlungsfrist nicht eingehalten wird. Dies erläutert Maison Travaux.
Um diesen Strafen zu entgehen, ist es ratsam, folgende Regeln zu berücksichtigen: Dekorationen sollten zwischen 22 Uhr und 7 Uhr deaktiviert sein, und bei der Verwendung von Außenlichtern sind CE-zertifizierte Produkte vorgeschrieben. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Nachtruhe der Anwohner gewahrt bleibt und dass es zu keinen Konflikten kommt.
Dekorationsrechte und Nachbarschaftsprobleme
Gerade in der Adventszeit schmücken viele Menschen ihre Wohnungen und Balkone mit Lichtern und festlichen Dekorationen. Dabei sollte beachtet werden, dass Vermieter in gewissen Fällen ein Mitspracherecht haben. So ist das Anbringen von Lichterketten am Balkon grundsätzlich erlaubt, solange der Gesamteindruck des Hauses nicht negativ beeinflusst wird, wie das Amtsgericht Eschweiler (Urteil vom 1.8.2014) feststellt. Mieter, die keinen eigenen Garten haben, benötigen jedoch die Erlaubnis des Vermieters für größere Dekorationen wie Tannenbäume oder blinkende Rentiere, wie Haufe erklärt.
Nachbarn dürfen zudem verlangen, dass Lichtinstallationen spätestens um 22.00 Uhr abgeschaltet werden, falls sie als störend empfunden werden. So ist es wichtig, auf das eigene Umfeld zu achten und mögliche Konflikte zu vermeiden, um die festliche Stimmung nicht zu trüben.
Mit diesen Regelungen und einem gesunden Nachbarschaftsdenken sollten die meisten festlichen Dekorationen jedoch problemlos umsetzbar sein – solange die Distanz zu Nachbarn und deren Bedürfnissen gewahrt bleibt.