Sidebar Werbung
Sidebar Werbung

Heute ist der 13.03.2026 und in Rotenburg (Wümme) gibt es Neuigkeiten zur Geflügelhaltung. Die Allgemeinverfügung des Landkreises wird am 14.03.2026 aufgehoben, nachdem am 30.10.2025 eine Anordnung zum Schutz der Geflügelbestände aufgrund von Nachweisen der aviären Influenza im Wildvogelbereich, insbesondere bei Kranichen, getroffen wurde. Diese Maßnahme zielte darauf ab, weitreichende behördliche Eingriffe wie Sperrzonen zu vermeiden, die vor allem große Geflügelbetriebe stark getroffen hätten.

Im Jahr 2025 gab es bereits mehrere Ausbrüche in sechs Geflügelhaltungen im Landkreis sowie in einem weiteren Betrieb zu Beginn des Jahres 2026. Auch wenn sich die Seuchenlage im Landkreis nun entspannt hat, sind die Nachweise der Geflügelpest in anderen Regionen Deutschlands, insbesondere im Wildvogelbereich, weiterhin besorgniserregend. Daher müssen die Geflügelhalter nach wie vor besondere Biosicherheitsmaßnahmen beachten. Dazu gehören unter anderem separates Schuhwerk und Kleidung im Geflügelbereich sowie das Verhindern von Kontakt zwischen ihren Tieren und Wildvögeln. Futterplätze und Tränken für Wildvögel sollten unzugänglich aufgestellt werden, und Futter sowie Einstreu müssen ebenfalls sicher verwahrt werden.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Newcastle-Krankheit: Eine wachsende Bedrohung

Ein weiterer Grund zur Sorge ist die Newcastle-Krankheit, die in den letzten Monaten vermehrt aufgetreten ist. Diese Krankheit war seit 30 Jahren nicht mehr in Deutschland nachgewiesen worden, doch im Jahr 2026 wurden bereits Ausbrüche in 24 Geflügelbetrieben, vorwiegend in Bayern und Brandenburg, festgestellt. Die Symptome der Newcastle-Krankheit sind vielfältig und reichen von allgemeiner Abgeschlagenheit über Augenentzündungen bis hin zu Atemstörungen und Lähmungen. In schweren Fällen können Todesfälle bis zu 100% der Tiere betreffen, wobei die Übertragung sowohl direkt von Tier zu Tier als auch indirekt über kontaminierte Objekte erfolgt.

In-article Werbung
In-article Werbung

Im Februar 2026 wurden mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt. Die Virologischen Untersuchungen identifizierten die ND-Viren als Genotyp VII.1.1, der derzeit vor allem in Osteuropa, insbesondere in Polen und Tschechien, vorkommt. Die Geflügelhalter sind verpflichtet, die Impfungen gegen Newcastle-Krankheit in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen.

Maßnahmen zur Bekämpfung der Krankheit

Zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit und der aviären Influenza wurden tierseuchenrechtliche Maßnahmen ergriffen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Wenn in einem Betrieb die Newcastle Disease amtlich festgestellt wird, gelten verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen, die unter anderem Reinigungs- und Desinfektionsprotokolle sowie Personalhygiene umfassen. Zudem werden Restriktionszonen festgelegt, um die Ausbreitung der Krankheit zu kontrollieren.

Bei unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen in ND-geimpften Herden sollte sofort eine Laboruntersuchung auf Newcastle-Krankheit eingeleitet werden. Es ist auch wichtig, dass die Tierhalter auf Auffälligkeiten bei ihren Tieren achten und im Falle von Erkrankungen oder anderen Problemen umgehend einen Tierarzt hinzuziehen. Die Impfpflicht für Hühner und Puten ist ab dem ersten Tier vorgeschrieben, und der Impfstoff ist nur bei Tierärzten erhältlich.

Die aktuelle Lage zeigt, dass die Gefährdung für Geflügel- und andere Vogelhaltungen, wie etwa in Zoos und Tierparks, erheblich ist. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat den Erreger der Newcastle Disease, das Aviäre Paramyxovirus-1 (APMV-1), bereits in einem Legehennen-Betrieb im Landkreis Erding identifiziert. Auch in anderen Landkreisen, wie Mühldorf am Inn und Rottal-Inn, wurden in den letzten Tagen neue Fälle festgestellt.

Informieren Sie sich weiter über die aktuellen Entwicklungen und halten Sie die Biosicherheitsmaßnahmen stets auf dem neuesten Stand, um Ihre Geflügelbestände zu schützen. Für mehr Informationen zu den aktuellen Entwicklungen können Sie die vollständigen Berichte auf den Seiten des Landkreises Rotenburg, des Friedrich-Löffler-Instituts und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nachlesen.