Betrunkene Autofahrerin in Stade: 1,7 Promille und gefährliche Fahrt!

Im Landkreis Stade wurde eine 41-jährige Autofahrerin mit über 1,7 Promille am Steuer erwischt. Risiken und Strafen für Alkohol am Steuer erklärt.

Im Landkreis Stade wurde eine 41-jährige Autofahrerin mit über 1,7 Promille am Steuer erwischt. Risiken und Strafen für Alkohol am Steuer erklärt.
Im Landkreis Stade wurde eine 41-jährige Autofahrerin mit über 1,7 Promille am Steuer erwischt. Risiken und Strafen für Alkohol am Steuer erklärt.

Betrunkene Autofahrerin in Stade: 1,7 Promille und gefährliche Fahrt!

In der Nacht zum Sonntag wurde in Hollern-Twielenfleth ein schwarzer Hyundai von der Polizei überprüft, nachdem das Fahrzeug auf der Landesstraße 111 in Richtung Stade durch seine unsichere Fahrweise aufgefallen war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die 41-jährige Fahrerin angab, vor der Fahrt „nur“ zwei Bier getrunken zu haben. Der Atemalkoholtest ergab jedoch erstaunliche 1,7 Promille – ein Wert, der deutlich über dem zulässigen Limit liegt und den Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr nach sich zog. Die Beamten stellten den Fahrzeugschlüssel sicher, um eine Weiterfahrt zu unterbinden, und brachten die Fahrerin zur Blutprobenentnahme ins Elbe Klinikum Stade.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich am selben Samstagabend, als ein 45-jähriger Autofahrer in Dohren von der Polizei kontrolliert wurde, nachdem er beinahe mit einem Streifenwagen kollidierte. Bei dieser Kontrolle stellte sich ebenfalls heraus, dass der Fahrer alkoholisiert war – sein Atemalkoholtest ergab einen alarmierenden Wert von 2,19 Promille. Er sieht sich nun mehreren Strafverfahren gegenüber.

Rechtliche Konsequenzen von Alkohol am Steuer

Bereits ab 0,5 Promille gilt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit, die bei erstmaligem Verstoß mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot bestraft wird. Bei Werten ab 1,1 Promille ist man absolut fahruntüchtig und macht sich strafbar, was zu schwerwiegenden Folgen führen kann. ADAC macht die drastischen Konsequenzen deutlich: Der Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg sowie Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen können die Folge sein.

Besonders gefährlich wird es bei einem Wert von über 1,6 Promille. Hier wird nicht nur die Fahrerlaubnis automatisch entzogen, sondern auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) notwendig, um die Fahrtauglichkeit wiederherzustellen. Es ist wichtig zu wissen, dass auch der Versicherungsschutz bei Unfällen unter Alkoholeinfluss eingeschränkt sein kann. Gemäß Kanzlei Heskamp kann die Kfz-Haftpflichtversicherung unter bestimmten Umständen Regress fordern, während die Vollkaskoversicherung oft nur teilweise oder gar nicht zahlt.

Die Promillegrenzen im Überblick

  • 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger und unter 21-Jährige
  • 0,3 Promille: Mögliche relative Fahruntüchtigkeit
  • 0,5 – 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern und Fahrverbot
  • Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit und strafbar
  • Ab 1,6 Promille: MPU zwingend erforderlich

Die Vorfälle in Stade und Dohren machen deutlich, wie wichtig verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr ist. Alkohol am Steuer gefährdet nicht nur das Leben der Fahrer, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer. Es ist daher ratsam, im Zweifel lieber auf dem Fahrersitz zu verzichten.