Am 4. Februar 2026 starb ein 33-jähriger Mann nach einem medizinischen Notfall während seines Aufenthalts im Polizeigewahrsam in Hannover. Dieser Vorfall ereignete sich in der Nacht vom 1. auf den 2. Februar, als die Polizei aufgrund eines Streits und Sachbeschädigung im Stadtteil Vahrenwald alarmiert wurde. Der Mann wurde festgenommen, nachdem er einen Platzverweis nicht befolgt hatte und bei seiner Festnahme leichten Widerstand leistete. Ein Arzt stellte daraufhin die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes fest. Er wurde zur Polizeistation gebracht, wo er schließlich nach einem Krampfanfall das Bewusstsein verlor und in ein Krankenhaus eingeliefert wurde.
Das vorläufige Ergebnis der Obduktion hat die Polizisten entlastet, da keine Hinweise auf körperliche Gewalt gefunden wurden. Die Todesursache wurde als zentrale Lähmung durch klinisch bedingten Hirnschaden und Multiorganversagen festgestellt. Unklar bleibt bis heute, ob der Mann unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand oder Vorerkrankungen hatte. Die Ermittlungen werden weiterhin vom Zentralen Kriminaldienst Hannover geführt, was in solchen Fällen Standardverfahren ist. Ein Polizeisprecher betonte, dass alle Maßnahmen der Polizeibeamten rechtmäßig waren.
Der Vorfall im Detail
Der Mann sollte am Morgen des 2. Februar gegen 06:00 Uhr aus dem Gewahrsam entlassen werden, weigerte sich jedoch, die Polizeiliegenschaft zu verlassen. Als die Beamten ihn aus der Ausgangsschleuse schieben wollten, begann er zu krampfen und verlor das Bewusstsein. Die Polizei reagierte umgehend, leitete Erste-Hilfe-Maßnahmen ein und alarmierte den Rettungsdienst. Trotz dieser schnellen Reaktion konnte der Mann nicht gerettet werden und starb zwei Tage später im Krankenhaus.
Polizeigewahrsam in Deutschland
Der Polizeigewahrsam (PG) in Deutschland dient der Gefahrenabwehr und ist eine gängige polizeiliche Maßnahme. Er erfolgt auf Grundlage der Polizeigesetze der Bundesländer und unterscheidet sich von einer regulären Verhaftung, da kein Haftbefehl erforderlich ist und kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren stattfindet. Der Gewahrsam stellt einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar, wie im Grundgesetz (Art. 2 Abs. 2 GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 5 EMRK) festgelegt.
Es gibt zwei Arten von Gewahrsam: den Sicherungsgewahrsam, der zur Verhinderung von Straftaten eingesetzt wird, und den Schutzgewahrsam, der Personen in hilflosen Lagen schützt. Bei der Anordnung von Gewahrsam muss der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet werden, was bedeutet, dass der Gewahrsam nur dann zulässig ist, wenn er unerlässlich ist, um eine unmittelbar bevorstehende Straftat zu verhindern. Auch Minderjährige können in Gewahrsam genommen werden, wobei eine kindgerechte Unterbringung sichergestellt werden muss.
Die Tragik des Vorfalls in Hannover wirft Fragen auf, sowohl zur medizinischen Betreuung im Polizeigewahrsam als auch zu den Abläufen, die in solchen Situationen stattfinden. Während die Ermittlungen weitergehen, bleibt die Hoffnung, dass ähnliche Vorfälle in der Zukunft verhindert werden können.
Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie die Artikel auf NDR und Zeit.de nachlesen, sowie mehr über den rechtlichen Rahmen des Polizeigewahrsams auf Wikipedia erfahren.