Am 12. Mai 2025 kam es auf einem Parkplatz in Nienburg zu einem tragischen Vorfall, der nun vor dem Landgericht Verden verhandelt wurde. Ein 34-jähriger Mann wurde wegen Mordes an seiner Ex-Partnerin zu lebenslanger Haft verurteilt. Die grausame Tat geschah vor den Augen der fünf Kinder der Frau und wurde vollständig durch eine Überwachungskamera aufgezeichnet. Der Angeklagte handelte nach Überzeugung des Gerichts aus Wut und Hass, da er sich von der Frau verraten fühlte und ihr vorwarf, Bargeld sowie Gold gestohlen zu haben. Zuvor hatte er bereits mit dem Tod gedroht und Schlichtungsversuche der Familie der Getöteten abgelehnt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig (NDR).
Ursprünglich galt der Angeklagte als schuldunfähig aufgrund einer diagnostizierten paranoiden Schizophrenie, doch das Sicherungsverfahren wurde in ein reguläres Strafverfahren übergeleitet. Nach der Festnahme wurde der Mann zunächst in die Justivollzugsanstalt Hannover, dann nach Bremervörde und schließlich in eine psychiatrische Klinik in Osnabrück verlegt. Ein Sachverständiger stellte fest, dass es sich nicht um ein Affektdelikt handelte, sondern dass die Tat geplant war. Die 10. große Strafkammer erwägt zudem eine mögliche Einstufung der Tat als Totschlag (Kreiszeitung).
Psychische Gesundheit und rechtliche Bewertung
In der JVA Bremervörde war der Angeklagte in einer kameraüberwachten Zelle untergebracht und zeigte verwirrtes Verhalten. Er sprach mit sich selbst oder imaginären Personen und berichtete von Stress sowie Stimmen im Kopf. Dies führte zu Zwangsmedikation und Fixierung aufgrund seines aggressiven Verhaltens. Eine behandelnde Ärztin stellte eine Impulskontrollstörung und psychische Schwierigkeiten fest, konnte sich jedoch nicht auf eine spezifische Diagnose festlegen. Interessanterweise stellte ein forensischer Psychiater fest, dass es zum Tatzeitpunkt keine Hinweise auf paranoide Schizophrenie gab, jedoch eine leichtgradige Intelligenzminderung und Impulskontrollstörung vorliegen könnten (Kreiszeitung).
Besonders hervorzuheben sind die Rachephantasien, die der Angeklagte im Vorfeld geäußert hatte, sowie das Mitbringen des Messers, was gegen die Annahme eines Affektdelikts spricht. Die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten war in bestimmten Situationen eingeschränkt, jedoch nicht erheblich vermindert oder aufgehoben. Dies lässt Raum für die Annahme, dass der Mann für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden kann.
Femizid und gesellschaftliche Debatte
Der Fall wirft auch ein Licht auf das Phänomen des Femizids, ein Begriff, der sich aus dem englischen „femicide“ ableitet und die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts bezeichnet. Der Begriff wurde in den 1970er Jahren von der Soziologin Diana Russell geprägt und beschreibt geschlechtsbezogene Tötungen von Frauen durch Männer. In Deutschland stehen Intimpartnerinnentötungen im Fokus und statistisch gesehen werden 80% der Tötungen durch aktuelle oder ehemalige Partnerinnen an Frauen verübt (bpb.de).
In der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2023 wurden in Deutschland 155 Tötungen von Frauen durch Partner registriert. Der Begriff „Femizid“ wird zunehmend in Medien und parlamentarischen Debatten verwendet, jedoch gibt es unterschiedliche Auffassungen über seine Definition. Aktivistinnen fordern die Einführung eines spezifischen Femizid-Straftatbestands, um geschlechtsbezogene Tötungsdelikte sichtbar zu machen. Kritiker argumentieren, dass bestehende Gesetze wie Mord oder Totschlag ausreichend sind und stattdessen Verbesserungen in der Prävention und Rechtsanwendung notwendig sind (bpb.de).
Diese tragischen Vorfälle, wie der Mord an der Ex-Partnerin in Nienburg, verdeutlichen die Dringlichkeit, sich mit dem Thema Gewalt gegen Frauen und den strukturellen Ursachen auseinanderzusetzen. Sie fordern uns als Gesellschaft heraus, effektive Maßnahmen zur Prävention und zur Unterstützung von Opfern zu entwickeln.





